Was ist ein Verlustvortrag und wie kann er Ihnen bei der Steuererklärung zugute kommen?

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Erfahren Sie alles, was Sie über den Verlustvortrag wissen müssen, wie er funktioniert, welche Vorteile er bietet und vieles mehr!

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ist eine Buchhaltungstechnik, die es Einzelpersonen oder Unternehmen ermöglicht, die Steuerschuld des laufenden Jahres mit Verlusten / Ausgaben aus den Vorjahren zu verrechnen. Verluste können bis zu sieben Jahre in Folge vorgetragen werden, sodass die Steuerzahler/innen von ihren finanziellen Verlusten aus der Vergangenheit profitieren können, indem sie ihr aktuelles steuerpflichtiges Einkommen verringern. Der Verlustvortrag bietet mehrere Vorteile, darunter die Verringerung des zu versteuernden Einkommens, die Verschiebung von Steuern auf zukünftige Jahre und die Erhöhung des Cashflows während des gesamten Geschäftszyklus. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Thema Verlustvortrag!

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Verlustvortrag?

Der Verlustvortrag ist laut Steuerrecht eine Möglichkeit für Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verluste aus einem Steuerjahr in den Folgejahren gegen ihre Einkünfte zu verrechnen. Die Verrechnung von Verlusten kann zu einer Reduzierung der zu zahlenden Steuern führen und ist ein wichtiger Aspekt der Steuererklärung. Der Verlustvortrag wird auch als Verlustrücktrag oder Verlustabzug bezeichnet. In der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vornehmen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können die Verluste wie gewünscht vorgetragen werden. Dafür erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommensteuerbescheid einen “Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags” (Verlustfeststellungsbescheid).

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Was für Vorteile bringt ein Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag kann den Steuerzahlern bei der Steuererklärung viele Vorteile bringen, insbesondere bei unvorhergesehenen finanziellen Schwierigkeiten. Ein Verlustvortrag kann die steuerliche Belastung reduzieren und den Steuerzahler dabei unterstützen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Darüber hinaus kann ein Verlustvortrag eine wichtige Rolle bei der Finanzplanung spielen, insbesondere für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten. Verluste können auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden, sodass die Unternehmen ihre Verluste in den Folgejahren ausgleichen können. Der Verlustvortrag hilft den Steuerzahlern auch dabei, ihre Verbindlichkeiten und Steuern effektiver zu verwalten.

Welche Voraussetzungen gelten für den Verlustvortrag ?

Der Verlustvortrag kann von jedem Steuerpflichtigen beantragt werden, der negative Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit oder Kapitalerträge hat. Die Höhe des Verlustvortrags ist jedoch begrenzt und hängt von den geltenden Steuergesetzen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Einkunftsarten gibt, die nicht für den Verlustvortrag zugelassen sind. Zum Beispiel sind Einkünfte aus Hobbys und anderen nicht unternehmerischen Tätigkeiten in der Regel nicht für einen Verlustvortrag geeignet. Außerdem muss der Steuerpflichtige in den Folgejahren über genügend steuerpflichtiges Einkommen verfügen, um es mit den vorgetragenen Verlusten zu verrechnen. Verluste können nur so lange vorgetragen werden, bis sie vollständig verbraucht oder verfallen sind. Daher sollten Steuerzahler/innen ihre verfügbaren Verluste im Auge behalten, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, den vollen Nutzen aus ihrem Verlustvortrag zu ziehen. In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Verlustvortrag geltend machen zu können:

  1. Zeitliche Begrenzung: Der Verlustvortrag kann innerhalb von sieben Jahren nach dem Verlust entstehen geltend gemacht werden.
  2. Unternehmenszusammenhang: Der Verlust muss durch eine unternehmerische Tätigkeit entstanden sein.
  3. Kontinuität: Es muss eine fortlaufende unternehmerische Tätigkeit vorliegen.
  4. Positiver Vermögensstatus: Das Unternehmen muss zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres über ein positives Eigenkapital verfügen.
  5. Keine Verlustzuweisung: Der Verlust kann nicht an andere Unternehmen oder Personen zugewiesen werden.
  6. Keine Steuervergünstigungen: Der Verlustvortrag kann nicht in Verbindung mit steuervergünstigten Rechtsformen oder Regelungen genutzt werden.

Verlustvortrag als Student bzw. Studierende

Studenten bzw. Studierende des Erststudiums (Bachelor Studium) können keinen Verlustabzug beanspruchen. Studierende im Zweitstudium (Master Studium) bzw. Zweitausbildung oder im dualen Studium können hingegen einen Verlustabzug beantragen. Wenn Ihre Ausgaben höher sind als Ihre Einkünfte, können Sie die dadurch entstandenen Verluste durch einen Verlustabzug bei der Steuer geltend machen. Der Verlustvortrag fürs Studium gilt rückwirkend bis zu sieben Jahre. Zu den Werbungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, zählen z.B. Studienkosten / Studiengebühren bzw. Ausbildungskosten.

Wann lohnt sich ein Verlustvortrag nicht?

Ein Verlustvortrag lohnt sich normalerweise nicht, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen in den kommenden Steuerperioden gering sind oder wenn sie in naher Zukunft voraussichtlich nicht steigen werden. In solchen Fällen würde ein Verlustvortrag keine steuerlichen Vorteile bringen und sollte daher nicht beantragt werden. Ein Verlustvortrag kann sich auch nicht lohnen, wenn der Betrag der vorgetragenen Verluste niedriger ist als die geltende Mindeststeuer. Verluste können nur zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Einkünften verwendet werden. Daher sollten Steuerzahler/innen sicherstellen, dass sie die geltenden Schwellenwerte nicht überschreiten, bevor sie ihre Verluste vortragen.

Verlustvorträge: Was zählt dazu?

Zu den Verlustvorträgen zählen negative Einkünfte aus bestimmten Einkunftsarten, wie z.B. Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Kapitalvermögen. Diese Verluste können gegen positive Einkünfte aus denselben oder anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Der Verlustvortrag kann auch Verluste aus früheren Jahren umfassen, solange sie innerhalb der Siebenjahresgrenze liegen. Verluste können nicht vorgetragen werden, wenn sie aus nicht unternehmerischen Tätigkeiten oder Hobbys stammen. Verlustvorträge können nur zum Ausgleich von positiven Einkünften verwendet werden und können nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragen werden.


Verlustabzug: Wie funktioniert es?

Verluste, die bei der Bestimmung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden konnten, können laut Einkommensteuergesetz durch eine Verlustverrechnung nach § 10d des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt vor allem für Verluste aus früheren Veranlagungszeiträumen. Negative Einkommen bzw. Verluste werden in erster Linie im gleichen Jahr mit positiven Einkünften ausgeglichen, falls solche vorhanden sind. Hierbei wird zunächst innerhalb der gleichen Einkommensart ausgeglichen und dann mit anderen Einkommensarten – in unbegrenzter Höhe – verrechnet (Ausgleich von Verlusten).

Automatische Verrechnung des Verlustvortrags?

In Deutschland wird der Verlustvortrag automatisch mit den Gewinnen der nachfolgenden Jahre verrechnet und vom Finanzamt berücksichtigt. Es müssen keine besonderen Anträge oder Maßnahmen ergriffen werden. Der Verlustvortrag wird bei der Berechnung der Steuerlast automatisch berücksichtigt.

Wie wird der Verlustvortrag ausgezahlt?

Es wird nicht der gesamte festgestellte Verlust ausgezahlt, sondern nur ein prozentualer Anteil, abhängig vom jeweiligen Steuersatz. Daher baut sich der Verlustvortrag schneller ab, wenn das Unternehmen höhere Einkünfte hat, jedoch sind die Steuererstattungen auch höher als bei geringeren Einkünften.

Wann wird der Verlustvortrag eingelöst?

Ein Verlustvortrag kann eingelöst werden, wenn im aktuellen Steuerjahr ein positiver Gewinn erzielt wurde. Dieser Gewinn kann dann mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Verlustvorträge nur innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen eingelöst werden können, die von der jeweiligen Steuergesetzgebung festgelegt werden.

Wenn Sie in Deutschland steuerliche Verluste haben, ist es wichtig zu wissen, wie Sie diese vortragen können und wann es sich nicht lohnt, dies zu tun. Ein Verlustvortrag kann eine gute Möglichkeit sein, Ihre Steuerschuld zu verringern, aber es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit er wirksam ist. Wenn Sie wissen, was als Verlustvortrag gilt und wie der Abzug funktioniert, können Sie Geld bei Ihren Steuern sparen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Verlustausgleich und einem Verlustabzug?

Ein Verlustausgleich wird verwendet, um Gewinne aus früheren Jahren mit den Verlusten aus dem laufenden Jahr zu verrechnen. Dadurch kann man Gewerbesteuern sparen und die höheren Steuern vom laufenden Jahr mindern. Ein Verlustabzug entlastet das Einkommen des Steuerpflichtigen, indem er nur die Verluste direkt von seinem steuerpflichtigem Erwerbseinkommen abzieht.

Muss man sich zwischen einem Verlustvortrag und Verlustrücktrag entscheiden?

Nein, man muss sich nicht zwischen einem Verlustvortrag und einem Verlustrücktrag entscheiden. Man kann beides machen. Wenn man jedoch mehr als 5 Millionen Euro an Reingewinn im Ergebnis der Steuererklärung hat, darf man den Verlustrücktrag nicht anwenden.

Wie wird der Verlustvortrag in der Steuererklärung angegeben?

Seit dem Steuerjahr 2019 ist der Verlustvortrag in der Zeile 7 der Anlage “Sonstiges” zu beantragen. Für die Steuerjahre bis einschließlich 2018 gehören die Angaben zum Verlustvortrag auf die letzte Seite des vierseitigen Mantelbogens zur Einkommenssteuererklärung.

Wie lange bleibt ein Verlustvortrag stehen?

Ein gesetzlich vorgesehener Zeitraum für den Bestand des Vorjahresverlustes besteht nicht. Allerdings existiert in Deutschland die Beschränkung auf 10 Jahre, da sonst das Bundesfinanzministerium verlangt, dass alle nachfolgende Betriebsjahre nochmals überprüft werden muss.