Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer: Alles, was Sie wissen müssen

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Wer arbeitet, verdient Geld und muss darauf Steuern zahlen. Doch es gibt auch Freibeträge, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden dürfen. Einer dieser Freibeträge ist der Grundfreibetrag. In diesem Artikel werden wir alle wichtigen Informationen zum Thema Grundfreibetrag behandeln. Was ist der Grundfreibetrag, wie hoch ist er und warum gibt es ihn überhaupt? Wir werden auch diskutieren, wie man den Grundfreibetrag nutzen kann, welche Ausnahmen es gibt und wie er sich auf die Steuerlast auswirkt. Darüber hinaus werden wir uns den Progressionsvorbehalt und seine Auswirkungen auf den Grundfreibetrag ansehen.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der es jedem Arbeitnehmer erlaubt, eine bestimmte Menge an Einkommen zu erzielen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen, um ein gewisses Existenzminimum zu sichern. Er wird jährlich vom deutschen Bundestag festgelegt und basiert auf der Inflation und anderen Faktoren. Der Grundfreibetrag gilt für alle, unabhängig von der Steuerklasse oder der Art der Beschäftigung. Es handelt sich um einen wichtigen Bestandteil des Einkommenssteuertarifs und hat daher Auswirkungen auf die Höhe der Steuern, die ein Arbeitnehmer zahlen muss.

Wie wird der Grundfreibetrag berechnet?

Die Berechnung des Grundfreibetrags ist relativ einfach. Jedes Jahr wird er vom deutschen Bundestag festgelegt. Für das Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag beispielsweise 10.908 Euro für Ledige. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der weniger als 10.908 Euro pro Jahr verdient, keine Einkommensteuer zahlen muss. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als den Grundfreibetrag, muss er Einkommensteuer zahlen, die auf Basis des Einkommens und des Einkommenssteuertarifs berechnet wird.

Warum gibt es einen Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist Teil des Steuersystems in Deutschland, um sicherzustellen, dass Menschen mit geringen Einkommen nicht übermäßig besteuert werden. Die Idee ist, dass Menschen, die weniger als der Grundfreibetrag verdienen, keine Einkommenssteuer zahlen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da der Grundfreibetrag jedes Jahr angepasst wird, soll er auch die Inflation ausgleichen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr vom Bundestag festgelegt. Für das Jahr 2023 beträgt er 10.908 Euro für Ledige, für Verheiratete beträgt er 17.640 Euro. In den letzten Jahren hat sich der Grundfreibetrag kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2017 betrug er beispielsweise 8.820 Euro, was bedeutet, dass er in nur sechs Jahren um mehr als 2.000 Euro gestiegen ist. Diese Erhöhungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer trotz Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht übermäßig besteuert werden.

Wie hat sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt?

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die Inflation angepasst, um sicherzustellen, dass er seine Kaufkraft beibehält. In den letzten Jahren hat der Grundfreibetrag daher kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2021 liegt er beispielsweise bei 9.744 Euro und damit um 240 Euro höher als im Vorjahr.

In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung den Grundfreibetrag stufenweise erhöht. Insbesondere im Jahr 2013 wurde eine deutliche Anhebung des Grundfreibetrags vorgenommen. Damals wurde der Betrag von 8.004 Euro auf 8.354 Euro angehoben. In den Jahren danach wurden weitere moderate Anpassungen vorgenommen, die den Grundfreibetrag kontinuierlich erhöht haben. Diese Anpassungen wurden insbesondere vorgenommen, um die Bürgerinnen und Bürger vor einer zu hohen Steuerlast zu schützen und somit die Kaufkraft zu stärken.

Es ist zu erwarten, dass der Grundfreibetrag auch in Zukunft regelmäßig angepasst wird, um den wachsenden Einkommens- und Preisentwicklungen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Steuerlast fair und gerecht bleibt.

Entwicklung des Grundfreibetrags 2007-2023

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Grundfreibetrags:

LedigVerheiratet
Grundfreibetrag 202310.908 Euro21.816 Euro
Grundfreibetrag 202210.347 Euro20.694 Euro
Grundfreibetrag 20219.744 Euro19.488 Euro
Grundfreibetrag 20209.408 Euro18.816 Euro
Grundfreibetrag 20199.168 Euro18.336 Euro
Grundfreibetrag 2018 9.000 Euro 18.000 Euro
Grundfreibetrag 20178.820 Euro17.640 Euro
Grundfreibetrag 20168.652 Euro17.304 Euro
Grundfreibetrag 20158.472 Euro16.944 Euro
Grundfreibetrag 20148.354 Euro16.708 Euro
Grundfreibetrag 20138.130 Euro16.260 Euro
Grundfreibetrag 20128.004 Euro16.008 Euro
Grundfreibetrag 20118.004 Euro16.008 Euro
Grundfreibetrag 20108.004 Euro16.008 Euro
Grundfreibetrag 20097.834 Euro15.668 Euro
Grundfreibetrag 20087.664 Euro15.328 Euro
Grundfreibetrag 20077.664 Euro15.328 Euro
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Gibt es Ausnahmen vom Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen in Deutschland gültig. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die zu beachten sind. Zum einen gilt der Grundfreibetrag nicht für Einkommen, das aus nichtselbstständiger Arbeit stammt, wenn der Steuerpflichtige in der Steuerklasse VI eingestuft ist. Hierbei handelt es sich um eine besondere Steuerklasse, die von Arbeitnehmern genutzt wird, die mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben.

Des Weiteren gilt der Grundfreibetrag nicht für Personen, die ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen haben oder die einen Gewerbebetrieb führen. Hier gelten andere steuerliche Regelungen, die eine gesonderte Berechnung der Einkommensteuer erfordern.



Wie wird der Grundfreibetrag angepasst?

Der Grundfreibetrag wird in der Regel einmal pro Jahr angepasst. Die Anpassung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, die im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Die Höhe der Anpassung orientiert sich an der Inflationsrate, um sicherzustellen, dass der Grundfreibetrag seine Kaufkraft beibehält.

Die genaue Höhe der Anpassung wird durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt und in einer entsprechenden Verordnung veröffentlicht. Die Anpassung des Grundfreibetrags wird in der Regel mit der Anpassung des Einkommensteuertarifs verbunden, um sicherzustellen, dass die Steuerlast fair und gerecht bleibt.

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf die Steuerlast aus?

Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Einkommensteuer, da er das zu versteuernde Einkommen mindert. Dadurch wird die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger verringert. Der Grundfreibetrag hat somit eine steuermindernde Wirkung. Je höher der Grundfreibetrag, desto weniger Einkommen muss versteuert werden und desto geringer fällt die Steuerlast aus. Die Höhe des Steuerfreibetrags hängt auch von der Steuerklasse ab. In der Regel gilt: Je höher die Steuerklasse, desto höher der Steuerfreibetrag.

Wie kann man den Grundfreibetrag nutzen?

Der Grundfreibetrag bietet eine Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit die Steuerlast zu senken. Um den Grundfreibetrag nutzen zu können, muss man allerdings eine Steuererklärung abgeben und den Freibetrag beantragen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn das zu versteuernde Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag liegt und man somit in eine höhere Steuerklasse rutscht.

Werden alle steuerlichen Abzüge berücksichtigt, kann man durch die Nutzung des Grundfreibetrags in vielen Fällen eine erhebliche Ersparnis erzielen. Es lohnt sich also, bei der Erstellung der Jahressteuererklärung genau zu prüfen, ob man den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen kann.

Was ist der Progressionsvorbehalt und wie wirkt er sich auf den Grundfreibetrag aus?

Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch einen weiteren wichtigen Faktor, der die Höhe der Steuerlast beeinflusst: der Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt besagt, dass bestimmte Einkünfte zwar nicht direkt besteuert werden, aber dennoch bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass durch die Einbeziehung dieser Einkünfte in die Steuerberechnung der Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen höher ausfällt.

Zu den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld. Auch wenn diese Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen und somit eigentlich steuerfrei wären, erhöhen sie dennoch den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.

Daher kann es bei der Berechnung der Steuerlast sinnvoll sein, den Progressionsvorbehalt mit einzubeziehen und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Grundfreibetrag im Überblick – Fazit

Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Er sorgt dafür, dass Geringverdiener von der Einkommensteuer befreit werden und entlastet somit vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen. Der Freibetrag wird jedes Jahr angepasst und ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Steuerlast.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise der Progressionsvorbehalt und die Tarifvergleiche der verschiedenen Steuerklassen.

Es lohnt sich daher, sich eingehend mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um von allen steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die kalte Progression?

Die kalte Progression ist ein Phänomen, das auftritt, wenn das Einkommen eines Steuerpflichtigen aufgrund von Inflation und Lohnerhöhungen steigt, aber der Steuertarif nicht entsprechend angepasst wird. Das bedeutet, dass der Steuersatz höher wird, obwohl die reale Kaufkraft des Einkommens gleich bleibt oder sogar sinkt. Der Steuerpflichtige wird in eine höhere Steuerklasse eingestuft, ohne dass sich sein tatsächliches Einkommen erhöht hat. Das führt dazu, dass der Steuerpflichtige mehr Steuern zahlen muss, obwohl sein tatsächliches Einkommen unverändert bleibt.

Gibt es Unterschiede zwischen Bundesländern beim Grundfreibetrag?

Nein, es gibt keine Unterschiede beim Grundfreibetrag zwischen den Bundesländern. Der Grundfreibetrag ist eine bundeseinheitliche Regelung und gilt somit in allen Bundesländern in Deutschland. Einkommensteuer und Steuerfreibetrag sind in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt und werden in der Abgabenordnung festgelegt. Allerdings gibt es regionale Unterschiede bei anderen Steuerarten, wie z.B. der Grundsteuer, die von den Kommunen festgelegt werden und somit je nach Wohnort variieren können.