CDU plant drastische Rentenänderung

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CDU-Programmkommission plant verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aktivrente soll Anreize für längeres Arbeiten schaffen.

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Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen Arbeitnehmer künftig auch verpflichtet sein, Teile ihres Lohns für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzuwenden. Darauf hat sich die CDU-Programmkommission geeinigt.

Hintergrund der Rentenpläne

Die CDU arbeitet nach ihrer Niederlage bei der Bundestagswahl 2021 an einem neuen Grundsatzprogramm. Die Partei möchte damit ein Gegengewicht zu ihrer Wahlniederlage schaffen und die Zukunftsperspektiven der Arbeitnehmer und Rentner verbessern. In diesem Zusammenhang hat die Programmkommission der Partei konkrete Pläne für eine drastische Rentenänderung vorgestellt.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge

Der stellvertretende Parteivorsitzende der CDU, Carsten Linnemann, argumentiert, dass Arbeitnehmer, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Rentenalter mehr erhalten sollten als Menschen, die nicht gearbeitet haben. Aus diesem Grund soll neben der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig auch eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt werden. Dadurch sollen alle Arbeitnehmer von den Gewinnen auf dem Kapitalmarkt profitieren können und sich so ein finanziell sorgenfreies Leben im Alter ermöglichen.

Aktivrente als Anreiz zum längeren Arbeiten

Neben der Pflicht für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge hat die CDU-Programmkommission auch die Einführung einer sogenannten Aktivrente beschlossen. Diese soll Anreize für längeres Arbeiten schaffen und Rentnern die Möglichkeit geben, steuerfrei hinzuzuverdienen. Genauere Details zu diesem Vorschlag wurden bisher jedoch nicht genannt.

Finanzierung der kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die Finanzierung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt über die Ansparung von Kapital auf individuellen oder kollektiven Vorsorgekonten. Die Erträge aus den Anlagen werden später zur Finanzierung der Rentenzahlungen verwendet. Dieses System steht im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge in anderen Ländern

In einigen europäischen Ländern wie zum Beispiel Schweden oder der Schweiz sind kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme bereits Teil der allgemeinen Rentenversicherung. Sie werden als zweite oder dritte Säule der Rentenversorgung bezeichnet und dienen dazu, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen.

Kritik an der kapitalgedeckten Altersvorsorge

Kritiker der kapitalgedeckten Altersvorsorge führen an, dass dieses System den Rentenanspruch stärker an die Marktentwicklung koppelt und somit ein höheres Risiko birgt als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung.


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