Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Anspruch, Dauer und Höhe

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Erfahren Sie alles über die Entgeltfortzahlung. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Was sind die Konsequenzen bei Verstößen?

entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland und gewährleistet, dass Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit weiterhin ihr Gehalt erhalten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum Lohnfortzahlung leisten müssen, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind. Doch wie lange muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten? Wie wird die Höhe der Entgeltfortzahlung berechnet? Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Entgeltfortzahlung? In diesem Artikel werden wir diese Fragen ausführlich beantworten und auf die gesetzlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehen.

Was ist Entgeltfortzahlung und wer hat Anspruch darauf?

Entgeltfortzahlung ist eine gesetzliche Regelung, die im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert ist und regelt, dass Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Dabei erhalten Arbeitnehmer in dieser Zeit weiterhin ihr reguläres Gehalt, als ob sie gearbeitet hätten. Die Entgeltfortzahlung gilt für Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag haben und bei einer Firma angestellt sind, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art der Beschäftigung. Auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Minijobber haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Was versteht man unter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich auf die Lohnfortzahlung, die Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit erhalten. Hierbei handelt es sich um einen Anspruch, der durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt ist. Die Entgeltfortzahlung gilt jedoch nur für eine Arbeitsunfähigkeit, die aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall entstanden ist.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bereits seit mindestens vier Wochen bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist. Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, gibt es keine Wartezeit.

Wie lange wird Entgeltfortzahlung gezahlt?

Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und wie lange er bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Wie lange muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten?

Der Arbeitgeber muss Entgeltfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist. Dabei gilt eine Lohnfortzahlungspflicht von sechs Wochen. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin das vereinbarte Gehalt zahlen, ohne dass dieser dafür arbeiten muss. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber während der Sechs Wochen Frist der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer das Gehalt weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlung erfolgt dabei in der Regel in voller Höhe des Gehalts.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn der Arbeitnehmer durch ein Verschulden selbst krank geworden ist, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Das gilt beispielsweise bei einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder bei einer Selbstverletzung. Auch wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig verursacht hat, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Dauer der Entgeltfortzahlung?

Wie bereits erwähnt, besteht die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in der Regel für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. Unter bestimmten Umständen kann die Dauer der Lohnfortzahlung verlängert oder verkürzt werden.

Eine Verlängerung der Lohnfortzahlung ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitnehmer schwer erkrankt ist und länger als eine Dauer von sechs Wochen arbeitsunfähig bleibt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Krankengeld bei seiner Krankenversicherung beantragen. Dieses wird in der Regel für maximal 78 Wochen gezahlt und beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes.

Eine Verkürzung der Lohnfortzahlung ist dagegen möglich, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit eine Nebentätigkeit ausübt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung entsprechend kürzen.



Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem vereinbarten Gehalt des Arbeitnehmers. In der Regel wird das Gehalt in voller Höhe weitergezahlt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht mit einem finanziellen Verlust rechnen muss.

Wie wird die Höhe der Entgeltfortzahlung berechnet?

Die Höhe der Entgeltfortzahlung wird anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Dabei werden alle regelmäßigen Zahlungen berücksichtigt, die der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erhalten hat. Dazu gehören beispielsweise das Grundgehalt, Zuschläge und Überstundenvergütungen.

Was gilt bei Überstunden, Zuschlägen und anderen Sonderzahlungen?

Wie bereits erwähnt, werden bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung alle regelmäßigen Zahlungen berücksichtigt, die der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Dazu gehören auch Überstunden, Zuschläge und andere Sonderzahlungen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Entgeltfortzahlung?

Im Falle einer Krankheit haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen.

Was muss der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung tun?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Hierbei muss er sich an die im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen halten. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun, um schnellstmöglich wieder arbeitsfähig zu werden. Dies bedeutet unter anderem, dass er sich an die ärztlichen Anweisungen halten und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um seine Genesung zu fördern.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers bei Entgeltfortzahlung?

Die Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung zu gewähren, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig ist.

Arbeitgeber sind sie zum Beispiel dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin zu überprüfen. Hierzu kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. In der Regel reicht hierbei eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die der Arzt dem Arbeitnehmer ausstellt. Der Arbeitgeber kann aber auch eine ausführlichere Bescheinigung verlangen, wenn er dies für erforderlich hält.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass er dafür Sorge tragen muss, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit ausreichend betreut und versorgt wird. Hierzu kann der Arbeitgeber zum Beispiel einen Vertretungsplan erstellen, um sicherzustellen, dass die Arbeit trotz der Abwesenheit des Arbeitnehmers weitergeführt werden kann.

Zudem hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit zu beraten und zu unterstützen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Beratung zu möglichen Rehabilitationsmaßnahmen handeln, die der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, um schneller wieder arbeitsfähig zu werden. Auch eine Beratung zu ergonomischen Arbeitsbedingungen oder zu geeigneten Präventionsmaßnahmen kann sinnvoll sein, um erneute Erkrankungen zu vermeiden.

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört auch die Dokumentation der Entgeltfortzahlung. Hierbei muss der Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge, die Krankheitsdauer und den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit genau dokumentieren. Dies ist wichtig, um im Falle einer späteren Nachprüfung durch die Krankenkasse oder den Betriebsrat nachweisen zu können, dass die Lohnfortzahlung korrekt erfolgt ist.

Was passiert bei einer Krankschreibung während des Urlaubs?

Eine Krankheit während des Urlaubs kann für Arbeitnehmer sehr ärgerlich sein. Schließlich möchte man in den Ferien eigentlich entspannen und neue Energie tanken. Doch was passiert eigentlich, wenn man während des Urlaubs erkrankt? Wird der Urlaub durch die Krankheit unterbrochen oder kann man den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen?

Wird der Urlaub durch eine Krankschreibung unterbrochen?

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und arbeitsunfähig wird, gilt diese Zeit nicht als Urlaub, sondern als Krankheit. Der Arbeitnehmer hat dann das Recht, den Urlaub zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.

Um den Urlaub verschieben zu können, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber auch mitteilen, ab welchem Zeitpunkt er den Urlaub nachholen möchte.

Wie wird Entgeltfortzahlung im Urlaub berechnet?

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und arbeitsunfähig wird, hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da die Zeit als Krankheit gilt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit eine Entgeltfortzahlung leisten.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Urlaub richtet sich nach dem normalen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhalten hätte. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden, Zuschläge oder andere Sonderzahlungen erhalten hätte, müssen diese in die Berechnung der Entgeltfortzahlung einbezogen werden.

Was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft und der Arbeitnehmer noch immer arbeitsunfähig ist, gibt es verschiedene Optionen, die je nach Situation des Arbeitnehmers angewendet werden können.

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung noch immer arbeitsunfähig sind. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Krankenversicherung, die für längere Krankheitszeiten vorgesehen ist. Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer bei seiner Krankenversicherung einen entsprechenden Antrag stellen und eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei gibt es eine Mindesthöhe und eine Höchstgrenze für das Krankengeld. Das Krankengeld wird für längstens 78 Wochen gezahlt, danach muss der Arbeitnehmer gegebenenfalls eine andere Form der Unterstützung beantragen.

Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitnehmer ist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist und der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, seiner Arbeit nachzugehen. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann bei der Rentenversicherung gestellt werden und es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, um diese Leistung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Entgeltfortzahlung?

Der Unterschied zwischen Krankengeld und Entgeltfortzahlung besteht vor allem in der Dauer und der Höhe der Leistung. Während die Entgeltfortzahlung nur für sechs Wochen gezahlt wird und sich dabei am Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientiert, wird das Krankengeld für längere Krankheitszeiten gezahlt und es orientiert sich am Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.

Zudem wird die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber gezahlt, während das Krankengeld von der Krankenversicherung des Arbeitnehmers übernommen wird. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Entgeltfortzahlung nur bei einer Krankheit oder einem Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit gezahlt wird, während das Krankengeld auch bei anderen Erkrankungen gezahlt wird.

Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Gemäß §3 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er durch eine Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert wird.

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht demnach auch für Verfahren, die nicht gegen das Recht verstoßen, wie zum Beispiel eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder einem straffreien Schwangerschaftsabbruch. Das Gleiche gilt auch für Organ- und Stammzellspenden gemäß Transplantationsgesetz oder Transfusionsgesetz.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Lohnfortzahlungspflicht. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer vorsätzlichen Handlung des Arbeitnehmers beruht, wie beispielsweise bei einer selbstverschuldeten Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Ebenso entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer sich ohne triftigen Grund weigert, eine zumutbare medizinische Behandlung zu akzeptieren. Hier ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Verweigerung der Behandlung genau prüft und dokumentiert.

Eine weitere Ausnahme stellt die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit dar. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet und es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings darf eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Ein solcher Grund kann beispielsweise eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sein, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Entgeltfortzahlungspflicht?

Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Klage auf Zahlung des fehlenden Entgelts einzureichen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer in der Regel zunächst versuchen sollte, den Konflikt auf informellem Weg zu lösen, bevor er rechtliche Schritte einleitet. In vielen Fällen kann ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zu einer Lösung führen. Kommt es dennoch zu einem Gerichtsverfahren, sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt einschalten, um seine Interessen zu vertreten.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Zusammenfassung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige Regelung im Arbeitsrecht, die Arbeitnehmer im Krankheitsfall absichert. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen. Bei längeren Krankheitszeiten besteht die Möglichkeit, Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, im Krankheitsfall schnellstmöglich ihren Arbeitgeber zu informieren und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung, zum Beispiel wenn die Arbeitsunfähigkeit auf eine vorsätzliche Handlung des/der Beschäftigten zurückzuführen ist. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen und dass die Arbeitnehmer ihre Rechte kennen, um sie gegebenenfalls geltend machen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Urlaub bei langer Krankheit gekürzt werden?

Es ist nicht so, dass man bei längerer Krankheit seinen Urlaub einfach kürzen oder streichen kann. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bleiben Anspruche auf Urlaub bestehen, solange ein Arbeitsverhältnis besteht. Daher ist es ungerechtfertigt, den Urlaub aufgrund von Krankheit zu reduzieren bzw. zu entziehen, wenn der Arbeitnehmer im Vorfeld nichts dafür kann.

Wie berechnet sich das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Bei einem Beschäftigungsverbot wird das Gehalt in der Regel vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitnehmer erhält also während des Beschäftigungsverbots in der Regel weiterhin sein volles Gehalt. Sollte der Arbeitnehmer allerdings während des Beschäftigungsverbots arbeitsunfähig werden, gelten die Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage verwendet. Sollten Sie Ihr Gehalt hingegen wöchentlich beziehen, so bleibt es beim Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

Welches Einkommen wird für Krankengeldberechnung zugrunde gelegt?

Für die Berechnung des Krankengeldes wird in der Regel das regelmäßige Bruttoeinkommen zugrunde gelegt, das der Versicherte im letzten Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat. Hierbei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Allerdings gibt es auch Grenzen bei der Berechnung, denn das Krankengeld darf nicht höher sein als das Nettoeinkommen, das der Versicherte in der Zeit vor der Arbeitsunfähigkeit hatte.


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