Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?

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In diesem Artikel werden wir uns mit der ordentlichen Kündigung beschäftigen und klären, was Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber darüber wissen sollten.

ordentliche Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine unangenehme Überraschung sein. Insbesondere wenn sie nicht damit rechnen oder die Kündigung als ungerechtfertigt empfinden. In Deutschland gibt es jedoch Vorschriften, die Arbeitgeber bei der Kündigung von Arbeitnehmern einhalten müssen. In diesem Artikel werden wir uns mit der ordentlichen Kündigung beschäftigen und klären, was Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber darüber wissen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die von einem Arbeitgeber ausgesprochen wird, ohne dass dafür ein besonderer Grund vorliegt. Der Arbeitgeber kann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn er den Arbeitsvertrag ordentlich kündigen möchte. Hierbei muss er jedoch bestimmte Voraussetzungen beachten.

Welche Kündigungsgründe gibt es bei der ordentlichen Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung muss kein Kündigungsgrund vorliegen. Der Arbeitgeber kann also auch ohne besonderen Grund kündigen. Allerdings gibt es Kündigungsgründe, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Hierzu gehören insbesondere verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe. Verhaltensbedingte Gründe können zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigungen sein, während personenbedingte Gründe Krankheit oder mangelnde Leistungsfähigkeit umfassen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für ordentliche Kündigungen?

Für eine ordentliche Kündigung gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Für bestimmte Personengruppen, wie Mütter im Mutterschutz, Mitarbeiter in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsräte gelten zusätzliche Vorschriften die es in Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten gibt.

Generell regelt der Kündigungsschutz den Schutz von Arbeitnehmern vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Es gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind. Die Vorschriften des KSchG beziehen sich auf zwei Arten von Kündigungen: die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Im Falle einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen, der in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet ist. Das KSchG definiert drei Arten von Kündigungsgründen: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte. Eine ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, was bedeutet, dass sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein muss, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten muss. Die Länge der Frist hängt dabei von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der im Vertrag festgehaltenen Frist ab. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Neben der Kündigung durch den Arbeitgeber besteht auch für Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Diese Art der Kündigung auch als „Eigenkündigung“ bezeichnet. Er kann dies ohne Angabe von Gründen tun.

Die Voraussetzungen und Regelungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer sind im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt. In der Regel gilt für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist muss jedoch mindestens vier Wochen betragen.


Was muss alles in eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Informationen enthalten sowie Vorgaben befolgen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt vor, dass die Kündigungserklärung die folgenden Angaben enthalten muss:

  • Eine eindeutige Bezeichnung der Kündigung als „ordentliche Kündigung“
  • Die Angabe des Kündigungsgrundes: Eine ordentliche Kündigung muss durch einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund begründet sein. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung ausführlich darlegen.
  • Der Kündigungstermin: Die Kündigung muss das Datum enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Hierbei muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers variiert.
  • Eine Belehrung über die Möglichkeit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer muss darüber informiert werden, dass er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben kann.
  • Die Unterschrift des Arbeitgebers: Eine ordentliche Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine ordentliche Kündigung nur dann wirksam ist, wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn beispielsweise der Kündigungsgrund nicht ausreichend dargelegt wurde oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen und eine Kündigungsschutzklage erheben.

Wie sollte eine ordentliche Kündigung formuliert sein?

Eine ordentliche Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und die folgenden Informationen enthalten:

  • Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Das Datum, an dem die Kündigung ausgesprochen wird
  • Der Kündigungsgrund
  • Die Kündigungsfrist
  • Der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll

Es ist ratsam, die Kündigung durch einen Boten zuzustellen oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt. Im Falle von Kollektivkündigungen ist es außerdem notwendig, den Betriebsrat und die Agentur für Arbeit zu informieren.

Die Formulierung der Kündigung sollte möglichst klar und unmissverständlich sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Der Kündigungsgrund sollte in der Kündigungserklärung präzise dargelegt werden, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, die Gründe nachzuvollziehen. Wenn möglich, sollte der Kündigungsgrund auch mit Dokumenten belegt werden, um die Kündigung rechtssicher zu machen.

Es ist auch wichtig, dass die Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben genau angegeben wird. Die Kündigungsfrist ist in der Regel im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis endet, muss ebenfalls im Kündigungsschreiben angegeben werden. Eine ordentliche Kündigung sollte respektvoll und professionell formuliert werden, um eine faire und transparente Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

Wann wird die ordentliche Kündigung wirksam?

Die ordentliche Kündigung wird im Gegensatz zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung erst mit Ablauf der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist wirksam. Die Dauer der Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigung nicht immer automatisch wirksam wird, wenn die Frist abgelaufen ist. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn das Arbeitsgericht die Kündigung für rechtmäßig erklärt hat und eine Zustimmung erfolgt. Wenn der Arbeitsvertrag keine spezifische Kündigungsfrist festlegt oder sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist bezieht, dann gelten die Regelungen des § 622 BGB. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten.

Wann ist eine ordentliche Kündigung unzulässig?

Eine ordentliche Kündigung kann unter bestimmten Umständen unzulässig sein. So kann sie beispielsweise unwirksam sein, wenn sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt oder gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt. Auch eine Kündigung während einer Schwangerschaft oder in der Elternzeit ist nicht zulässig.

Laut § 623 BGB muss eine Kündigung ordnungsgemäß schriftlich erfolgen. Wenn sie mündlich, telefonisch, per E-Mail, SMS oder über soziale Medien wie Facebook oder Twitter erfolgt, ist die Kündigung nicht gültig und somit unzulässig.

Was passiert nach einer ordentlichen Kündigung?

Nach einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer hat danach keinen Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt und kann seine Arbeit nicht mehr fortsetzen.

In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn dieser im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist oder wenn der Arbeitgeber eine Abfindung als Ausgleichszahlung anbietet. Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit, sofern er arbeitslos gemeldet ist und die Voraussetzungen erfüllt. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.

Wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war oder gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat, kann er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall muss das Arbeitsverhältnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts fortgeführt werden, sofern der Arbeitnehmer das wünscht. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers anbietet, beispielsweise in einem anderen Bereich des Unternehmens oder zu geänderten Arbeitsbedingungen, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte oder nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, eine Weiterbeschäftigung anzubieten.

Häufig gestellte Fragen

Ist nach einer ordentlichen Kündigung eine Fristlose Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Eine ordentliche Kündigung schließt also nicht automatisch eine fristlose Kündigung mit ein.

Wann ist ein Kündigungsgrund erforderlich?

Arbeitgeber sind für eine ordentliche Kündigung nicht immer verpflichtet, einen Grund anzugeben. Eine Begründung ist lediglich erforderlich, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift und das Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Ist eine ordentliche Kündigung während einer Krankheit möglich?

Eine Krankheit alleine ist kein ausreichender Grund für eine ordentliche Kündigung. Allerdings kann es unter Umständen dazu kommen, dass aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit betriebliche Abläufe gestört werden und dadurch eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann.

Wem kann überhaupt gekündigt werden – und was bedeutet „eingeschränkt kündbar“?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer gekündigt werden, sofern der Arbeitgeber einen berechtigten Grund dafür hat. Allerdings gibt es bestimmte Personengruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte, die durch das Gesetz besonders geschützt sind und nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Das nennt man eingeschränkte Kündbarkeit.


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