Erbschaftssteuer Höhe: Wie hoch ist der Freibetrag 2023?

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Erfahren Sie, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird, welcher Freibetrag gilt und wie sich der Steuersatz zusammensetzt. Jetzt informieren!

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Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung anfällt. Doch wie genau wird die Erbschaftssteuer berechnet und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuerlast zu minimieren? In diesem Artikel werden wir diese Fragen ausführlich behandeln.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erben oder Beschenkte erhoben wird. Sie gehört zu den so genannten Erbschafts- und Schenkungssteuern und fällt somit sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen an.

Die Erbschaftssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und soll dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu verringern und die Chancengleichheit zu fördern. Gleichzeitig soll sie aber auch eine angemessene Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erben und Beschenkten gewährleisten.

Was fällt unter die Erbschaftssteuer?

Grundsätzlich unterliegen alle Vermögenswerte, die im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung übertragen werden, der Erbschaftssteuer. Dazu gehören unter anderem:

  • Geld- und Wertpapiervermögen
  • Immobilien
  • Betriebsvermögen
  • Kunstgegenstände und Sammlungen
  • Schiffe und Flugzeuge
  • Rechte, wie Patente oder Marken

Wie berechnet man die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen vor allem der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie der Wert des vererbten oder verschenkten Vermögens.

Zunächst wird ein Freibetrag von der Steuer abgezogen. Dieser Freibetrag richtet sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt er beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkelkinder 200.000 Euro.

Für den darüber hinausgehenden Teil des vererbten oder verschenkten Vermögens wird ein Steuersatz von bis zu 30 Prozent berechnet. Dabei werden die Erben oder Beschenkten in verschiedene Steuerklassen eingeteilt, je nach Verwandtschaftsgrad und persönlichem Freibetrag. In der höchsten Steuerklasse beträgt der Steuersatz 30 Prozent.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt also von verschiedenen Faktoren ab, vor allem dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des vererbten oder verschenkten Vermögens.

Ehepartner unterliegen, abhängig vom Wert ihres Erbes, in Steuerklasse I einem Steuersatz von 7% bis 30%, wobei Nicht-Verwandte in die höchste Steuerklasse III fallen und somit mindestens 30% Erbschaftssteuer entrichten müssen. Geschwister und Neffen sind in der Steuerklasse II angesiedelt und zahlen zwischen 15% und 43% des Gesamtwerts.

Um einen groben Überblick zu geben: Bei einem Erbe von 500.000 Euro und einem Freibetrag von 400.000 Euro würde die Erbschaftssteuer für Kinder bei etwa 27.000 Euro liegen. Bei einem Erbe von 2 Millionen Euro und einem Freibetrag von 500.000 Euro würde die Erbschaftssteuer wie folgt berechnet werden:

  • Für die ersten 500.000 Euro (Freibetrag) fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Für die nächsten 250.000 Euro (von 500.000 bis 750.000 Euro) beträgt der Steuersatz 7%: 250.000 Euro x 7% = 17.500 Euro
  • Für die nächsten 250.000 Euro (von 750.000 bis 1 Million Euro) beträgt der Steuersatz 11%: 250.000 Euro x 11% = 27.500 Euro
  • Für die nächsten 500.000 Euro (von 1 Million bis 1,5 Millionen Euro) beträgt der Steuersatz 15%: 500.000 Euro x 15% = 75.000 Euro
  • Für die letzten 500.000 Euro (von 1,5 Millionen bis 2 Millionen Euro) beträgt der Steuersatz 19%: 500.000 Euro x 19% = 95.000 Euro

Insgesamt würde die Erbschaftssteuer somit 215.000 Euro betragen. Beachten Sie, dass sich die Steuersätze und Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse unterscheiden können.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?

Der Freibetrag gibt an, welcher Teil des geerbten Vermögens steuerfrei bleibt. Die Steuerfreibeträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe sowie dem Wert des Nachlasses. Hier ein Überblick über die aktuellen Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister: 20.000 Euro

Für alle anderen Erben beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Es ist jedoch möglich, den Freibetrag durch geschickte Nachlassplanung zu erhöhen.

Wie wird der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer berechnet?

Der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab. Dabei gilt: Je höher der Wert des Erbes und je weiter der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuersatz. Die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer sind gestaffelt und liegen zwischen 7% und 30%.

Die genauen Steuersätze können je nach Bundesland unterschiedlich sein, da die Bundesländer die Möglichkeit haben, eigene Steuergesetze zu erlassen. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen zur Erbschaftssteuer an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Steuerrecht zu wenden.

Was hat sich durch die Erbschaftssteuerreform geändert?

Beim Vererben von Immobilien fällt Erbschaftsteuer an. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine Änderung des Erbschaftsteuergesetzes bezüglich Immobilien in Kraft getreten. Der bisher festgelegte Wert für die Besteuerung lag in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Marktwert. 2023 ändert sich das: Die Berechnung der Steuer wird dann stärker an den aktuellen Verkehrswert gebunden sein, was zu einem deutlich höheren Steuersatz führen kann.



Was ist der Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer?

Neben der Erbschaftssteuer gibt es auch die Schenkungssteuer, die bei Schenkungen anfällt. Der Unterschied zwischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer liegt darin, dass Schenkungen zu Lebzeiten erfolgen und die Steuer sofort anfällt, während die Erbschaftssteuer erst nach dem Tod des Erblassers fällig wird.

Der Steuersatz und der Freibetrag sind bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer gleich. Der Freibetrag gilt jedoch bei Schenkungen alle zehn Jahre, während der Freibetrag bei Erbschaften alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass bestimmte Schenkungen steuerfrei sind, wie z.B. Schenkungen zwischen Ehegatten oder Schenkungen von Eltern an ihre Kinder. Hierbei gelten jedoch bestimmte Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sind.

Wie kann man die Höhe der Erbschaftssteuer durch Nachlassregelung minimieren?

Um die Höhe der Erbschaftssteuer zu minimieren, können verschiedene Nachlassregelungen getroffen werden. Eine Möglichkeit ist es, Vermögenswerte zu verschenken oder zu vererben, bevor der Erblasser stirbt. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Schenkungen zu Lebzeiten mit der Schenkungssteuer belastet werden können.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Stiftung oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Dadurch kann man das Vermögen steuergünstig übertragen und gleichzeitig auch noch gemeinnützige Zwecke unterstützen. Auch die Schenkung von Vermögenswerten kann eine Option sein, um die Erbschaftssteuer zu minimieren. Hierbei gilt aber auch, dass Schenkungen unter Umständen steuerpflichtig sein können und eine Schenkungssteuer anfallen kann.

Wann ist eine Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer möglich?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer möglich ist. Beispielsweise sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Enkelkinder von der Erbschaftssteuer befreit, wenn der geerbte Betrag unterhalb des jeweiligen Freibetrags liegt. Geschwister und Eltern des Verstorbenen haben einen niedrigeren Freibetrag als Ehegatten und Kinder, sind aber dennoch von der Steuer befreit, wenn der geerbte Betrag unterhalb des jeweiligen Freibetrags liegt.

Des Weiteren gibt es auch bestimmte Vermögenswerte, die von der Erbschaftssteuer befreit sind. Dazu gehören beispielsweise Familienheime, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie bestimmte Unternehmensanteile, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch gemeinnützige Stiftungen können unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Wie wichtig ist eine professionelle Beratung bei Fragen zur Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer und das Steuerrecht im Allgemeinen sind sehr komplex und können für Laien schwer verständlich sein. Eine falsche Berechnung der Erbschaftssteuer oder eine falsche Einschätzung der Steuerpflicht kann zu unangenehmen Überraschungen führen. Deshalb ist es ratsam, bei Fragen zur Erbschaftssteuer eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht kann dabei helfen, die Steuerpflicht zu ermitteln, die Höhe der Erbschaftssteuer zu berechnen und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Steuerlast zu empfehlen. Auch bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung kann eine professionelle Beratung hilfreich sein, um Fehler zu vermeiden und mögliche Steuervorteile zu nutzen

Häufig gestellte Fragen

Wer erbt bei Gütertrennung?

Bei einer Gütertrennung, die auch als eheliche Gütertrennung bezeichnet wird, können Ehepartner vereinbaren, dass sie jeder für sich selbst verantwortlich sind und die Eigentumsverhältnisse für alles, was während der Ehe erworben wurde oder abgeschlossen wurde, getrennt gehalten werden. Wenn es zu einer Gütertrennung kommt, erben nicht mehr automatisch die Ehegatten des Verstorbenen gegenseitig: Der Nachlass wird so verteilt, wie im Testament festgelegt ist. Erbschaftssteuer muss normalerweise auf den gesamten Nachlass gezahlt werden.

Wie ermittelt das Finanzamt den Wert eines Hauses?

Das Finanzamt ermittelt den Wert Ihres Hauses anhand verschiedener Faktoren. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Haus verkaufen möchten, ist es notwendig zu bestimmen, welchen Preis Sie verlangen können. Um dies herauszufinden, untersucht das Finanzamt Ihr Haus und stellt Daten über den Zustand des Hauses und umfassende Informationen über andere Immobilien in der Region bereit. Neben dem Grundstückswert spielen Miet- und Pachtpreise sowie die Lage des Grundstücks eine Rolle bei der Bestimmung des Hauserwerbs. Das Finanzamt berücksichtig auch andere Faktoren wie die Bausubstanz des Hauses und Standardspezifikationen der Umgebung (wie zum Beispiel Fußwege), um den Wert zu bestimmen.