Das ändert sich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz 2023

| Lesezeit:

7 Minuten

Erfahren Sie, warum das Gebäudeenergiegesetz eingeführt wurde, welche Änderungen 2023 in Kraft treten und was dies für Neubauten und Bestandimmobilien bedeutet.

gebäudeenergiegesetz

Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt eine wichtige Rolle im Klimaschutz. In Deutschland verbrauchen Gebäude rund 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs und tragen damit maßgeblich zur CO2-Emission bei. Um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt. Das Gesetz ist im November 2020 in Kraft getreten und legt die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien fest. Aber was genau sind die Kernpunkte des GEG? Welche Anforderungen werden gestellt, welche Veränderungen sind 2023 in Kraft getreten und welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Eigentümer und Vermieter? In diesem Artikel werden diese und weitere Fragen zum Gebäudeenergiegesetz und der Nutzung erneuerbarer Energien beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Gebäudeenergiegesetz und warum wurde es eingeführt?

Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Durch das GEG soll ein einheitlicher Standard für den Energieverbrauch von Gebäuden geschaffen werden. Es dient zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD.

Was sind die Kernpunkte des Gebäudeenergiegesetzes?

Das Gebäudeenergiegesetz legt Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Dabei werden Mindestanforderungen an den Energiebedarf, den Wärmeschutz und die Energieeffizienz gestellt. Die Anforderungen gelten für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Auch für die Warmwasserbereitung werden Vorgaben gemacht.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an Neubauten?

Für Neubauten wird ein Neubaustandard festgelegt, der abhängig von der Art des Gebäudes und der Nutzungsart ist. Dabei werden Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für die Gebäudehülle gestellt. Auch der Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung wird begrenzt. Außerdem müssen Neubauten einen Energieausweis vorweisen. Die Änderungen an der Novelle des GEGs und eine Verschärfung der Anforderungen an Neubauten sind am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an Bestandsgebäude?

Für Bestandsgebäude gibt es keine konkreten Vorgaben für den Energiebedarf. Allerdings müssen Eigentümer und Vermieter bei Modernisierungen oder Sanierungen die Anforderungen des GEG erfüllen. Auch hier wird ein Energieausweis benötigt. Dieser gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes.

Was ändert sich durch den Entwurf der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) 2023?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde überarbeitet und der Neubaustandard auf Effizienzhausniveau EH 55 verschärft. Der erlaubte Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Referenzgebäudes pro Jahr wurde von 75 Prozent (EH 75) auf 55 Prozent (EH 55) reduziert. Die Anforderungen an den Wärmeschutz bleiben jedoch unverändert. Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass die Effizienzwerte durch Dämmung der Gebäudehülle erreicht werden müssen, wie es zunächst geplant war. Zusätzlich kann Strom aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, selbst wenn er vollständig eingespeist wird.

Für welche Gebäude gilt das GEG nicht?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt nicht für alle Gebäude. So sind beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude von den energetischen Anforderungen ausgenommen, wenn deren Energieverbrauch aufgrund der Denkmalpflege nicht reduziert werden kann. Auch Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, sind von den Anforderungen des GEG ausgenommen.

Was sind die Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden?

Für Bestandsgebäude gibt es ebenfalls Anforderungen an die energetische Sanierung. Ab 2023 müssen Dächer und oberste Geschossdecken von beheizten oder gekühlten Gebäuden so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient maximal bei 0,24 Watt pro Quadratmeter Kelvin liegt. Auch bei der Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen müssen künftig die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden. Hierbei sind jedoch auch Ausnahmen möglich, wenn beispielsweise die Maßnahmen unwirtschaftlich sind oder den Gebäudebestand gefährden.

Um den Energieverbrauch von Gebäuden zu ermitteln, wird ein Energieausweis benötigt. Dieser gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt auf, wo Einsparpotenziale liegen. Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.

Das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmegesetz ergänzen sich und bilden zusammen die gesetzliche Grundlage für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland. Das Wärmegesetz legt Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest und gilt für alle Neubauten und umfassenden Sanierungen. Es legt unter anderem den maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile wie Wände, Fenster oder Türen fest.

Was besagt das Wärmegesetz?

Das Wärmegesetz ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes und legt Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien fest. Ab 2021 müssen Neubauten mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken, wobei der Anteil ab 2026 auf 30 Prozent erhöht wird. Außerdem gibt es verschärfte Vorgaben zur Wärmedämmung, wodurch der Energiebedarf von Gebäuden weiter reduziert werden soll.


Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Eigentümer und Vermieter?

Das Gebäudeenergiegesetz betrifft in erster Linie Eigentümer und Vermieter von Gebäuden. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Gebäude die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Dies bedeutet unter anderem, dass sie die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessern und den Energieverbrauch senken müssen. Für Neubauten gibt es klare Vorgaben bezüglich des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen. Aber auch Bestandsgebäude müssen sukzessive energetisch saniert werden, um den Anforderungen des Gesetzes zu genügen.

Was sind die Konsequenzen für Vermieter bei Nichteinhaltung der Vorgaben?

Vermieter, die die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen rechnen. So können Bußgelder verhängt werden und es droht eine Ineffizienzklage durch die zuständigen Behörden. Zudem können sich Vermieter nicht auf den Bestandsschutz berufen, falls ein Gebäude bei einem Verkauf den neuen Eigentümer wechselt. Es ist also ratsam, die Vorgaben des Gesetzes frühzeitig zu erfüllen und so mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie können Eigentümer und Vermieter von Förderungen profitieren?

Um Eigentümern und Vermietern bei der Umsetzung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu unterstützen, gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Förderungen können die Kosten für eine energetische Sanierung erheblich senken und somit die Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes attraktiver machen.

Wie können Energieberatungen helfen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzen?

Eine professionelle Energieberatung kann Eigentümern und Vermietern helfen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzen. Energieberater analysieren den Energiebedarf des Gebäudes und erstellen auf dieser Basis individuelle Sanierungskonzepte. Diese können sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle als auch zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten. Durch eine Energieberatung können Eigentümer und Vermieter nicht nur ihre Gebäude auf den neuesten energetischen Stand bringen, sondern auch langfristig Energie und Kosten einsparen.

Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz auf den Klimaschutz?

Das Gebäudeenergiegesetz trägt zum Klimaschutz bei, indem es dazu beiträgt, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs werden auch die CO2-Emissionen von Gebäuden reduziert. Sanierungsmaßnahmen und modernisierte Heizungen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Wie trägt das Gebäudeenergiegesetz zur Reduktion von CO2-Emissionen bei?

Das Gebäudeenergiegesetz trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei, indem es die energetische Sanierung von Gebäuden fördert und den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt. Durch die Anforderungen an den Energiestandard von Neubauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden wird der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich gesenkt. Dadurch werden auch die CO2-Emissionen reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Wie fördert das Gesetz den Einsatz erneuerbarer Energien?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien vor und fördert diesen durch verschiedene Maßnahmen. So müssen beispielsweise Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken, und auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme für den Einsatz erneuerbaren Energien und energetische Sanierungen, von denen Eigentümer und Vermieter profitieren können. So bietet beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen für den Austausch von Heizungsanlagen sowie für Wärmedämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite für Sanierungsmaßnahmen an. Insbesondere die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen wird gefördert.

Denken Sie über eine neue Heizung nach? Hier finden Sie alles über die Alternativen bis hin zu den Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Energieeinsparverordnung ist aktuell?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat am 1. November 2020 die bisher geltende EnEV 2016 abgelöst und ist nun die aktuelle Regelung für Energieeffizienz in Gebäuden.

Was zählt zu erneuerbaren Energien?

Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich regenerieren und nicht aufgebraucht werden können. Dazu zählen beispielsweise Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Geothermie (Erdwärme) und Biomasse (z.B. Holzpellets oder Biogas). Im Gegensatz dazu stehen fossile Brennstoffe wie Kohle oder Erdöl, die sich nicht regenerieren und endlich sind.