Wegfall der EEG-Umlage: Alles was Sie wissen müssen

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Finden Sie heraus wie sich die EEG-Umlage zusammensetzt, wie hoch sie ist, warum und wann sie wegfällt und wer sie zahlen muss.

EEG
  • Die EEG-Umlage ist ein Strompreis, der zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland verwendet wird.
  • Zuletzt betrug die die EEG-Umlage 3,72 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
  • Zur Entlastung der Stromkunden fällt die Umlage ab Juli 2022 weg und wird im Januar 2023 komplett abgeschafft.

Die EEG-Umlage, auch bekannt als „Stromeinspeisegesetz“ (Energiewende), gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2000. Sie ist ein Aufschlag auf die Stromrechnung, der dazu beiträgt, den Übergang des Landes zu erneuerbaren Energien zu finanzieren. Aufgrund steigender Stromkosten und zur Entlastung der Endverbraucher entfällt die Umlage seit dem 1. Juli 2022. In diesem Artikel erklären wir die Zusammensetzung der EEG-Umlage , ihre Abschaffung im Jahr 2023 und die Folgen für die Verbraucher.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die EEG-Umlage und warum wurde sie eingeführt?

Die EEG-Umlage, auch bekannt als Erneuerbare-Energien-Umlage oder Zuschlag auf den Strompreis für erneuerbare Energien, ist eine Steuer, die seit dem Jahr 2000 in Deutschland im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz erhoben wird. Mit der Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Biomasse, Photovoltaik und Wasserkraft in Deutschland finanziert werden.

Die EEG-Umlage besteht aus zwei Teilen: einer Grundumlage und einer Bonusumlage. Die Grundumlage dient der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland, während die Bonusumlage von den Stromverbrauchern gezahlt wird, die die Erzeuger erneuerbarer Energien subventionieren wollen.

Wie hoch ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird von der Bundesregierung festgelegt und jedes Jahr überprüft. Die Höhe der EEG-Umlage betrug zuletzt 3,723 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Das bedeutet, dass ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh rund 130 € pro Jahr an EEG-Umlage zahlen würde.

Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern in Deutschland gezahlt, einschließlich Haushalten, Unternehmen und Industrie. Sie wird auf die Stromrechnung aufgeschlagen und erscheint in der Regel in einem separaten Posten. Die Höhe der Umlage ist abhängig von der verbrauchten Strommenge. So können Sie Ihren Heizstromverbrauch berechnen. Die EEG-Umlage ist nicht von der Steuer absetzbar. 

Fällt die EEG-Umlage 2022 weg?

Aufgrund der rasant steigenden Energiekosten entfällt die EEG-Umlage bereits ab dem 1. Juli 2022 für alle Stromkunden und somit früher als ursprünglich geplant. Ziel ist es, Stromkunden so schnell wie möglich zu entlasten. Die EEG-Umlage fällt somit von den zuletzt festgelegten 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf Null Cent pro Kilowattstunde Strom.

Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage komplett abgeschafft.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EEG-Umlage einfach erklärt?

Die EEG-Umlage ist ein Aufschlag auf die Stromrechnung, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland erhoben wird. Die Umlage dient zur Finanzierung der Umstellung des Landes auf erneuerbare Energien wie Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage?

Die Abschaffung der EEG-Umlage bedeutet, dass die Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr auf Stromrechnungen erhoben wird. Die Abschaffung der EEG-Umlage wird zu niedrigeren Strompreisen für die Verbraucher führen. Die genaue Höhe der Preisreduzierung hängt vom Stromanbieter und der Art des Vertrags ab. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh würde zum Beispiel rund 130 Euro pro Jahr an EEG-Umlage zahlen. Das bedeutet, dass der Strompreis ab dem 1. Juli 2022 um diesen Betrag sinken wird.

Wie hoch sind die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage betrug zuletzt 3,723 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom. Im Rahmen eines verabschiedeten Gesetzes zur Entlastung der Stromkunden fällt die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 weg und sinkt somit auf Null Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage komplett abgeschafft.