Erfahren Sie alles, was Sie über die Restschuldbefreiung wissen müssen

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In diesem Artikel gehen wir näher auf die Restschuldbefreiung ein: Was sie ist, wer einen Antrag stellen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument, das insolventen Schuldnern eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben gibt. Das deutsche Insolvenzrecht bietet Schuldnern die Möglichkeit, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens ihre restlichen Schulden loszuwerden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Artikel werden wir das Verfahren der Restschuldbefreiung detailliert erklären und alle wichtigen Informationen bereitstellen, die Sie über die Restschuldbefreiung in Deutschland wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Wer kann eine Restschuldbefreiung beantragen?

Jeder Schuldner, der ein erfolgreiches Insolvenzverfahren absolviert hat, kann eine Restschuldbefreiung beantragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Verbraucher- oder Unternehmensinsolvenz handelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Restschuldbefreiung nicht für alle Schulden gilt. So bleiben beispielsweise bestimmte Schulden, wie Sozialversicherungs- und Steuerschulden, unberührt.

Was bedeutet Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz?

Die Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz ist eine rechtliche Maßnahme, bei der ein Teil oder alle restlichen Schulden einer Person nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens erlassen werden. Diese Befreiung kann gewährt werden, wenn der Schuldner alle in der Insolvenzverfahren vorgesehenen Pflichten erfüllt hat und keine weiteren Vermögenswerte zur Verfügung stehen, um die Schulden zu bezahlen. Es ist ein Instrument, das insolventen Schuldnern eine zweite Chance auf eine finanzielle Neuorientierung gibt, indem es ihnen ermöglicht, ein schuldenfreies Leben zu führen.

Wie läuft ein Restschuldbefreiungsverfahren ab?

Ein Restschuldbefreiungsverfahren verläuft in folgenden Schritten:

  1. Antragstellung: Der Schuldner stellt einen Antrag auf Restschuldbefreiung bei dem zuständigen Insolvenzgericht.
  2. Prüfung des Antrags: Das Gericht prüft den Antrag auf Restschuldbefreiung, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Anhörung von Gläubigern: Das Gericht hört die Meinungen der Gläubiger und des Treuhänders an, bevor es eine Entscheidung trifft.
  4. Entscheidung des Gerichts: Das Gericht entscheidet über die Erteilung oder Verweigerung der Restschuldbefreiung.
  5. Vollstreckung der Entscheidung: Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde, werden die noch ausstehenden Schulden des Schuldners erlassen.

Das Verfahren kann mehrere Monate bis zu einigen Jahren dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und dem Arbeitsaufkommen des Gerichts. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Schuldner bestimmte Pflichten während des Verfahrens erfüllen muss, wie zum Beispiel die Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse und die Zahlung von pfändbaren Einkommensbeträgen an den Treuhänder.

Welche Voraussetzungen müssen für die Restschuldbefreiung erfüllt werden?

Wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, überprüft das Insolvenzgericht, ob der Antragsteller (Schuldner) die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung erfüllt. Hierzu gehören u.a. die Offenlegung aller Vermögensverhältnisse, die Zahlung von Verfahrenskosten und eine erfolgreich absolvierte Wohlverhaltensphase.

Wenn das Insolvenzgericht den Antrag für zulässig hält, wird es eine Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung treffen. Hierbei kann es die Restschuldbefreiung erteilen oder auch versagen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder wenn es einen Versagungsantrag von einem Insolvenzgläubiger gibt.

Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, endet das Insolvenzverfahren und der Schuldner ist von seinen restlichen Schulden befreit. Wurde die Restschuldbefreiung hingegen versagt, so bleibt das Insolvenzverfahren bestehen und der Schuldner muss weiterhin seine Schulden tilgen.

In der Regel wird das Insolvenzgericht über den Antrag auf Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase entscheiden, wenn alle Obliegenheiten des Schuldners erfüllt wurden.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiungsphase) ?

Die Wohlverhaltensperiode dauert normalerweise sechs Jahre, kann aber je nach den Umständen auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner einen Anteil seiner Verbindlichkeiten schnell genug tilgt. Während dieser Zeit muss der insolvente Schuldner nachweisen, dass er in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln und keine neuen Schulden zu machen.

Um eine Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine Voraussetzung für die Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass der Schuldner mindestens 35 Prozent der Verbindlichkeiten plus die Prozesskosten zurückgezahlt hat.

Wenn der Schuldner jedoch nach fünf Jahren mindestens die Prozesskosten getilgt hat, kann die Wohlverhaltensphase vorzeitig beendet werden, was ebenfalls eine Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung ist. Andernfalls ist eine Restschuldbefreiung erst nach sechs Jahren möglich.

Wie verhalte ich mich in der Wohlverhaltensphase?

Während der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu gehört, dass er einen Teil seines pfändbaren Einkommens an einen Treuhänder abgibt, der es dann jährlich an die Gläubiger aufteilt. Außerdem muss der Schuldner, falls er keiner Tätigkeit nachgeht, nachweislich um eine Arbeit bemüht sein. Selbstständige müssen ihre Gläubiger bedienen, als ob sie in einem Arbeitsverhältnis stünden. Hingegen müssen Erbschaften oder Schenkungen zur Hälfte an den Treuhänder weitergegeben werden.

Diese Verpflichtungen muss der Schuldner von sich aus erfüllen, auch wenn der Treuhänder dies nicht explizit verlangt oder überwacht. Ein Verstoß dagegen kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird das Gericht anhand der Anhörung von Gläubigern und Schuldner entscheiden, ob eine Restschuldbefreiung ausgesprochen wird.


Was macht das Insolvenzgericht, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig ist?

Wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung berechtigt ist, beschließt das Insolvenzgericht, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erhält, solange er seinen Pflichten gemäß den Bestimmungen in §§ 295 und 295a der Insolvenzordnung nachkommt und es keine Gründe für eine Ablehnung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 bis 298 der Insolvenzordnung gibt.

Was führt zur Versagung der Restschuldbefreiung?

Ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung kann sein, wenn der Schuldner seinen Obliegenheiten nach den §§ 295 und 295a der Insolvenzordnung nicht nachgekommen ist oder ein Grund für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 der Insolvenzordnung vorliegt. Dazu zählen z.B. eine Täuschung bei der Erklärung des Vermögens, eine unrichtige Angabe zur wirtschaftlichen Situation, das Verkaufen oder Verstecken von Vermögenswerten, das Abführen von Zahlungen, die nicht den Gläubigern zustehen, oder eine Begehung einer Straftat während der Wohlverhaltensphase.

Was passiert, wenn die Restschuldbefreiung versagt wurde?

Wenn die Restschuldbefreiung versagt wurde, bleibt der Schuldner weiterhin zur Tilgung seiner Schulden verpflichtet. Die Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin gegen den Schuldner geltend machen. Die Zwangsvollstreckung ist somit wieder zulässig.

Wann entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung?

Das Gericht muss nach Ablauf der sechsjährigen Frist nach Ende der Wohlverhaltensphase gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Vorher werden Schuldner, Treuhänder und Insolvenzgläubiger angehört. Auf Antrag kann das Gericht auch früher entscheiden.

Restschuldbefreiung: Wann ist sie rechtskräftig und wann widerrufbar?

Eine Restschuldbefreiung ist dann rechtskräftig, wenn das Insolvenzgericht eine Entscheidung getroffen hat und keine Berufung eingelegt wurde. In diesem Fall ist die Restschuldbefreiung bindend für den Schuldner und die Gläubiger. Es besteht keine Möglichkeit mehr, dass das Gericht die Entscheidung zurücknimmt oder widerruft.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Restschuldbefreiung widerrufbar ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Schuldner gegen die Obliegenheiten aus der Wohlverhaltensphase verstößt. In diesem Fall kann das Insolvenzgericht einen Versagungsantrag stellen und die Restschuldbefreiung widerrufen.

Kann der Gläubiger nach Restschuldbefreiung seine Forderung durchsetzen?

Nach einer erteilten Restschuldbefreiung kann der Gläubiger seine Forderung nicht mehr durchsetzen. Durch die Restschuldbefreiung werden die Verbindlichkeiten des Schuldners erlassen und es ist kein Einkommen (Insolvenzmasse) mehr vorhanden, das gepfändet werden kann.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel können Forderungen, die vor dem Antrag auf Restschuldbefreiung entstanden sind, weiterhin verfolgt werden, wenn sie innerhalb der Abtretungsfrist dem Insolvenzgericht gemeldet wurden.

Was passiert mit Pfändung nach Restschuldbefreiung?

Nach einer erteilten Restschuldbefreiung kann keine Pfändung mehr stattfinden. Das Einkommen des Schuldners ist nicht mehr pfändbar und es besteht keine Möglichkeit mehr für die Gläubiger, ihre Forderungen durchzusetzen.

Wird in der Restschuldbefreiung noch gepfändet?

Während der Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs bis neun Jahre dauert, kann es vorkommen, dass das Insolvenzgericht eine Pfändung veranlasst, um den Insolvenzgläubigern eine Entschädigung zu ermöglichen. Dies ist jedoch eher selten der Fall. Sobald die Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt wurde, kann es nicht mehr zu einer Pfändung kommen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kredit nach einer Restschuldbefreiung noch möglich?

Ein Kredit nach einer Restschuldbefreiung ist theoretisch möglich, allerdings wird die Bonität des Schuldners in der Regel deutlich schlechter bewertet. Das bedeutet, dass der Schuldner meist nur noch zu hohen Zinsen und unter erschwerten Bedingungen einen Kredit aufnehmen kann.

Wie lange steht man in der Schufa nach Restschuldbefreiung?

Die Bekanntgabe der Restschuldbefreiung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Erteilung oder Verweigerung gespeichert. Nach einem Zeitraum von drei Jahren wird die Erteilung der Restschuldbefreiung im SCHUFA-Datenbestand auf den Tag genau gelöscht.


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