Nebenkostenabrechnung – Das sollten Mieter und Vermieter unbedingt wissen!

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Nebenkostenabrechnung: Hier erfahren Sie Nebenkosten darunter fallen, bis wann die dem Mieter vorliegen muss und wie stark sie steigen darf.

Nebenkostenabrechnung

Nebenkosten gehören zu den monatlichen Ausgaben eines Mieters neben der Kaltmiete. Es handelt sich dabei um Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes und der Wohnung entstehen, wie beispielsweise Energiekosten, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeisterdienste und Instandhaltungen. In Deutschland ist es üblich, dass Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Doch was gehört alles in eine Nebenkostenabrechnung und welche Regeln gelten dabei? In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung beantwortet.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung ist eine Zusammenstellung der Kosten, die der Vermieter während des Abrechnungszeitraums für das Gebäude und die Wohnung aufgewendet hat. Sie dient dazu, die tatsächlich angefallenen Nebenkosten zwischen den Mietparteien zu verteilen. In der Regel umfasst die Nebenkostenabrechnung einen Zeitraum von einem Jahr. Sie ist eine detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen, die der Vermieter auf die Mieter umlegt. Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter in der Regel verpflichtet sind, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und die Kosten auf die Mieter umzulegen, jedoch in Ausnahmefällen kann auch eine Nebenkostenpauschale vereinbart werden. Gesetzlich geregelt ist das ganze im § 556 BGB.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkostenvorauszahlung und Nebenkostenpauschale?

In vielen Mietverträgen wird eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Dabei zahlt der Mieter monatlich einen Abschlag auf die zu erwartenden Nebenkosten. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird dann eine Nebenkostenabrechnung erstellt und die tatsächlich entstandenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Eine Nebenkostenpauschale hingegen ist eine feste monatliche Zahlung, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten vereinbart wird. Dabei trägt der Mieter das Risiko, dass die Pauschale entweder zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nicht beliebig zwischen Vorauszahlung und Pauschale wählen können. In einigen Fällen ist die Vereinbarung einer Pauschale unzulässig. Hier sollten sich Mieter im Zweifelsfall an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Welche Nebenkosten gehören in die Nebenkostenabrechnung?

In der Betriebskostenverordnung sind die Kosten aufgeführt, die grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherungen, Hausmeisterdienste und Instandhaltungen. Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wie beispielsweise Verwaltungskosten. Es ist wichtig, dass der Vermieter nur die Kosten auf die Mieter umlegt, die tatsächlich angefallen sind und die gemäß der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind. Es ist sinnvoll, im Mietvertrag genau zu vereinbaren, welche Nebenkosten umgelegt werden und welcher Verteilerschlüssel angewandt wird, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Wie sieht eine korrekte Nebenkostenabrechnung aus?

Eine korrekte Betriebskostenabrechnung enthält alle relevanten Kostenpositionen, die während des Abrechnungszeitraums angefallen sind. Die Kosten müssen in einer klaren und übersichtlichen Form dargestellt werden. Es ist wichtig, dass die Abrechnung vollständig und nachvollziehbar ist. Die Nebenkostenabrechnung muss außerdem eine detaillierte Aufstellung der Verteilerschlüssel enthalten, die zur Verteilung der Kosten auf die Mieter herangezogen wurden.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Es gibt verschiedene Fehler, die bei einer Nebenkostenabrechnung auftreten können. Hier sind einige der häufigsten Fehler:

  • Unvollständigkeit: Eine Nebenkostenabrechnung muss alle Kostenpositionen beinhalten, die während des Abrechnungszeitraums angefallen sind. Wenn der Vermieter wichtige Kosten vergisst oder nicht auflistet, ist die Abrechnung unvollständig.
  • Falsche Verteilerschlüssel: Eine korrekte Nebenkostenabrechnung muss die Verteilerschlüssel enthalten, die zur Berechnung der Kostenanteile der einzelnen Mieter verwendet wurden. Wenn die Verteilerschlüssel falsch sind oder unklar definiert werden, kann dies zu Fehlern in der Abrechnung führen.
  • Mängel in der Abrechnungsperiode: Die Abrechnungsperiode muss klar definiert sein und darf nicht von der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrags abweichen. Wenn die Abrechnungsperiode zu lang oder zu kurz ist, kann dies zu Ungenauigkeiten führen.
  • Falsche Berechnung: Wenn der Vermieter die Nebenkosten falsch berechnet hat, kann dies dazu führen, dass die Mieter falsche Beträge zahlen. Fehler können beispielsweise bei der Berechnung der Heiz- oder Wasserzählerstände oder bei der Addition der Einzelkosten auftreten.
  • Fehlende Belege: Der Vermieter muss seine Ausgaben für die Nebenkosten durch Belege nachweisen. Wenn Belege fehlen oder nicht ausreichend sind, kann die Abrechnung unvollständig sein und Fehler enthalten.
  • Verstoß gegen rechtliche Vorgaben: Eine Nebenkostenabrechnung muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die in der Betriebskostenverordnung festgelegt sind. Wenn der Vermieter gegen diese Vorgaben verstößt, kann dies zu fehlerhaften Abrechnungen führen.


Sind Vermieter verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Ja, Vermieter sind in der Regel verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. In Ausnahmefällen kann jedoch vereinbart werden, dass der Mieter eine Nebenkostenpauschale zahlt, ohne dass eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine solche Vereinbarung klar und eindeutig im Mietvertrag festgehalten werden muss. Andernfalls hat der Mieter das Recht, eine Nebenkostenabrechnung zu verlangen.

Es gibt auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung, wie zum Beispiel bei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, bei dem der Vermieter selbst im Haus wohnt und nur eine Wohnung vermietet oder bei Gewerberäumen. In diesen Fällen ist es oft üblich, dass der Mieter die gesamten Nebenkosten trägt, ohne dass eine Abrechnung erstellt wird. In jedem Fall ist es ratsam, im Mietvertrag zu klären, ob eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird und welche Kostenpositionen umgelegt werden.

Welche Nebenkosten können auf die Mieter umgelegt werden?

Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören beispielsweise die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung sowie die Kosten für den Betrieb und die Wartung von Aufzügen, Beleuchtung, Entwässerung, Heizung und Warmwasser.

Die genaue Aufstellung der umlagefähigen Kosten kann in der Betriebskostenverordnung nachgelesen werden. Nicht alle Kostenpositionen sind umlagefähig. So dürfen beispielsweise Verwaltungskosten, Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen sowie Versicherungskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Wie wird der Nebenkosten Verteilerschlüssel berechnet?

Bei den umlagefähigen Kosten gibt es oft unterschiedliche Wohnungsgrößen und Verbrauchsgewohnheiten, die berücksichtigt werden müssen. Daher wird für jede Kostenposition ein sogenannter Verteilerschlüssel berechnet, der angibt, wie viel jeder Mieter von den Gesamtkosten tragen muss.

Für die Heizkosten gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verteilerschlüssel zu berechnen. Ein häufig angewandtes Verfahren ist die Verbrauchserfassung mittels Heizkostenzählern. Diese Geräte erfassen den tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohnungen und berechnen auf dieser Basis den Anteil der Heizkosten für jeden Mieter.

Auch für andere Kostenpositionen, wie beispielsweise Wasser oder Müllabfuhr, gibt es unterschiedliche Verteilerschlüssel. Hier wird oft nach Wohnfläche oder Personenzahl abgerechnet.

Fristen für die Nebenkostenabrechnung

Vermieter sind verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer bestimmten Frist zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Gemäß § 556 Abs. 3 BGB müssen Vermieter die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter mitteilen. Sollte die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb dieser Frist erstellt werden, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. In der Regel kann eine Verzögerung bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung jedoch vermieden werden, wenn Vermieter und Mieter rechtzeitig und regelmäßig miteinander kommunizieren und alle erforderlichen Unterlagen zeitnah bereitstellen.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2022 vorliegen?

Die Frist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 ist der 31. Dezember 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter vorlegen. Auch hier gilt: Sollte die Abrechnung nicht innerhalb der Frist vorliegen, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Was tun, wenn man keine Nebenkostenabrechnungen bekommt?

Sollte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht vorlegen, sollte der Mieter ihn dazu auffordern. Hierzu kann er dem Vermieter eine angemessene Frist setzen. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, kann der Mieter die Nachzahlung der Nebenkosten verweigern.

Es ist jedoch ratsam, vor der Verweigerung der Nachzahlung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man im Recht ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale hinzuzuziehen.

Wie hoch darf die Nebenkostennachzahlung sein?

Die maximale Höhe der Nebenkostennachzahlung ist gesetzlich nicht festgelegt. Es hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Wohnung, der Anzahl der Bewohner und dem Verbrauch von Versorgungsleistungen ab. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die geschätzten Kosten, kann eine Nebenkostennachzahlung fällig werden. Es ist ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzlich sollten in der Nebenkostenabrechnung auch Angaben zum Abrechnungszeitraum, zur Wohnfläche der einzelnen Mietparteien sowie zum Gesamtbetrag der Nebenkosten enthalten sein. Die Verteilerschlüssel sollten dabei nachvollziehbar und gerecht sein, um Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden. Deshalb sollten die im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssel auch eingehalten werden.

Wie stark dürfen Nebenkosten steigen?

Gemäß § 560 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen die Betriebskosten erst nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung angepasst werden und nicht während des Abrechnungszeitraums. Die Anpassung muss schriftlich erfolgen und sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter vorgenommen werden können. Es ist jedoch wichtig, dass die neue Höhe der Betriebskosten angemessen ist. Ein Bundesgerichtshofs-Urteil besagt, dass eine Erhöhung um ein Zwölftel der Nachzahlung als angemessen gilt. Es ist ratsam, dass Mieter die Transparenz der Nebenkostenabrechnung überprüfen und im Falle von Zweifeln Widerspruch einlegen.

Wo und wie kann Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden?

Wenn der Mieter der Ansicht ist, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft oder unvollständig ist, kann er innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch einlegen. Hierzu sollte er den Vermieter zunächst schriftlich über die Beanstandungen informieren und ihm eine Frist zur Überprüfung und Korrektur der Abrechnung setzen. Bleiben die Mängel bestehen, kann der Mieter einen unabhängigen Gutachter einschalten oder sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. In der Regel sollte man sich aber im Vorfeld an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden und versuchen, eine einvernehmliche Lösung bei Unstimmigkeiten zu finden.

Die Nebenkostenabrechnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig und sollte sorgfältig erstellt und geprüft werden. Neben den oben genannten Regelungen und Vorschriften gibt es noch zahlreiche weitere Aspekte zu beachten, wie beispielsweise die Frage nach der Verjährung von Nachforderungsansprüchen oder die Möglichkeit der Umlage von Sanierungskosten. Wer sich unsicher ist, sollte sich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden und sich professionell beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen. Dabei muss er jedoch eine angemessene Frist einhalten. Eine konkrete Frist ist im Gesetz nicht festgelegt, aber in der Regel sind drei bis sechs Monate angemessen.

Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?

Nein, der Vermieter darf die Kaution nicht bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung zurückhalten. Die Rückzahlung der Kaution ist unabhängig von der Abrechnung und muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.

Wer haftet für falsche Nebenkostenabrechnungen?

Für falsche Nebenkostenabrechnungen haftet grundsätzlich der Vermieter. Mieter sollten jedoch darauf achten, dass sie ihre Abrechnungen aufmerksam prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, wenn sie Fehler entdecken.