Erwerbsminderungsrente – Was versteht man darunter und wer hat Anspruch darauf?

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In diesem Artikel wird beleuchtet, wer einen Anspruch auf eine volle bzw. teil Erwerbsminderungsrente hat, wie hoch sie ist und welche Nachteile sie hat.

Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Rente, die Personen erhalten können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die EM-Rente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr durch Arbeit verdienen können. In diesem Artikel werden wir genauer betrachten, wer Anspruch auf eine EM-Rente hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine EM-Rente zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rente, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung gezahlt wird. Sie soll Menschen unterstützen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können und somit nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Die Höhe der EM-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Einkommen und der Anzahl der Rentenversicherungsjahre.

Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Zunächst einmal muss die Person mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn man unter 40 Jahre alt ist, kann eine besondere Wartezeit gelten. In diesem Fall muss man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe des Einkommens. Wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wird zunächst geprüft, ob man noch in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und damit ein Einkommen zu erzielen. Wenn das der Fall ist, kann man nur eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Weiterhin muss die Person eine gesundheitliche Einschränkung haben, die dazu führt, dass sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dies wird in einem Gutachten von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine EM-Rente beantragt werden.

Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Rentenversicherte

Die EM-Rente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und kann nur von Personen beantragt werden, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hierzu gehören Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sowie Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Personen, die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können keine EM-Rente beantragen, sondern müssen unter Umständen andere staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.

Volle Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente?

Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten: Die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die volle EM-Rente wird gezahlt, wenn die Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn die Person noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, aber nicht mehr den vollen Umfang ihrer bisherigen Arbeit leisten kann. Die teilweise EM-Rente wird entsprechend des noch möglichen Arbeitsumfangs berechnet.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der eingezahlten Beiträge, dem Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung und der Art der Erwerbsminderung (voll oder teilweise). Im Durchschnitt liegt die EM-Rente bei etwa 917 Euro pro Monat (Stand 2021). Allerdings kann sie auch höher oder niedriger ausfallen, je nach individueller Situation. Eine grobe Faustregel besagt, dass eine volle Erwerbsminderungsrente etwa der Hälfte Ihres Nettogehalts entspricht, während eine halbe Erwerbsminderungsrente etwa einem Viertel Ihres Nettogehalts entspricht. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Website einen Rentenrechner an, mit dem man die voraussichtliche Höhe der EM-Rente berechnen kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel rund 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, das man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat.

Was sind die Nachteile einer Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente hat jedoch auch einige Nachteile. Zum einen ist sie in der Regel niedriger als eine Rente, die man im Rentenalter erhalten würde. Zum anderen wird die Erwerbsminderungsrente auch auf andere Einkünfte angerechnet, die man nebenbei erzielt. Wenn man also noch in der Lage ist, eine geringfügige Beschäftigung auszuüben oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, kann das dazu führen, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird.


Bei welchen Krankheiten steht einem eine Erwerbsminderungsrente zu?

Eine Erwerbsminderungsrente kann bei verschiedenen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen bewilligt werden. Dabei ist nicht die Art der Erkrankung, sondern die Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisen, die dazu führt, dass er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dabei wird zwischen der vollen Erwerbsminderung und der teilweisen Erwerbsminderung unterschieden. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird bewilligt, wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage ist, auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird hingegen bewilligt, wenn der Antragsteller noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, jedoch nicht mehr in seinem bisherigen Beruf. Die häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderungsrente sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout, aber auch körperliche Einschränkungen wie Rückenleiden, Gelenk- und Muskelprobleme können dazu führen.

Eine Erwerbsminderungsrente kann auch bei einer Berufskrankheit oder einer arbeitsbedingten Erkrankung bewilligt werden. In diesem Fall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Auch eine schwere Behinderung kann unter Umständen zu einer Erwerbsminderungsrente führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht automatisch bei jeder Krankheit oder Behinderung bewilligt wird. Es kommt immer auf die individuelle Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit an. Um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geltend zu machen, muss der Antragsteller einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und seine gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen.

Wie lange muss ich krank sein um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Es gibt keine bestimmte Dauer, die man krank sein muss, um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder zu erhalten. Entscheidend ist allein, ob man aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderung muss dabei voraussichtlich länger als sechs Monate andauern oder sogar dauerhaft sein. Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht also nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit der Krankheit oder Behinderung, sondern hängt immer von der individuellen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit ab.

Gibt es Sonderregelungen bei der Erwerbsminderungsrente?

Ja, es gibt einige Sonderregelungen bei der Erwerbsminderungsrente. Eine wichtige Sonderregelung betrifft Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Für diese Personen gilt noch die alte Rentenformel, die die Rentenhöhe steigern kann. Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung weniger als sechs Stunden täglich in Ihrem bisherigen oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten können, aber in einem anderen Beruf noch mehr als sechs Stunden tätig sein könnten, gilt dies dennoch als teilweise Erwerbsminderung.

Eine weitere Sonderregelung betrifft Personen, die in ihrem bisherigen Beruf arbeitsunfähig geworden sind, aber noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. In diesem Fall kann eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt werden.

Eine weitere Sonderregelung gibt es für Personen, die aufgrund einer Berufskrankheit oder einer arbeitsbedingten Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Hier kann unter Umständen eine zusätzliche Entschädigung gezahlt werden.

Wo stellt man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt man bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu muss man einen Antrag auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung stellen und seine gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Dies kann durch medizinische Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen erfolgen. Es empfiehlt sich, bei der Antragstellung Unterstützung durch einen Rentenberater oder einen Sozialverband wie beispielsweise den Sozialverband VdK in Anspruch zu nehmen. Die Antragstellung kann auch online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab gut zu informieren und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu suchen, um den Antrag fehlerfrei und vollständig auszufüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit bezieht sich auf den Zeitraum ab dem Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Erreichen des Alters von 65 Jahren und 8 Monaten. Diese Regelung ist im § 253a SGB VI festgelegt.

Wird die Zeit der Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente angerechnet?

Eine neue gesetzliche Klarstellung ermöglicht es, dass die Altersrente neu berechnet werden kann, wenn diese sich an eine Erwerbsminderungsrente anschließt. Dabei sind auch die Zurechnungszeiten aus der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit bei der Altersrente zu berücksichtigen, selbst wenn während dieser Zeit Sozialleistungen bezogen wurden.

Wird volle Erwerbsminderungsrente versteuert?

Ja. Renten, die aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden, unterliegen wie Altersrenten einer nachgelagerten Versteuerung. Diese Regelung gilt auch für Renten, die bereits vor 2005 begonnen haben. Das bedeutet, dass erst im Alter bei Auszahlung der Rente Steuern darauf erhoben werden.

Kann man bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Ja. Ab dem 1. Januar 2023 können Erwerbsminderungsrenten unter Berücksichtigung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bisher geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro, die bis zum Jahr 2022 gültig ist, wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Kraft sein. Das bedeutet, dass zukünftig individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten werden, die sich an der aktuellen Einkommenssituation orientieren und somit flexibler gestaltet sind. Betroffene sollten sich daher bei ihrer Rentenversicherung über die genauen Regelungen informieren.