Marktstammdatenregister: Das gibt es bei der Anmeldung zu beachten

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Hier erfahren Sie alles über das Marktstammdatenregister: Was ist es, wer muss sich anmelden , welche Ausnahmen gibt es und welche Fristen bestehen?

Solaranlagen
  • Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Datenbank, in der die Bundesnetzagentur alle Strom- und Gasmarktdaten führt.
  • Grundsätzlich besteht eine Registrierungspflicht für alle Marktakteure, es gibt Ausnahmen, die Sie hier erfahren.
  • Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld belegt werden und verliert die Vergütung, die es für Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt.

Das Marktstammdatenregister ist eine staatliche Datenbank, in der alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeichersysteme und Blockheizkraftwerke in Deutschland erfasst sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wer sich eintragen muss, welchen Sinn das Register hat, welche Fristen es gibt und welche Daten zur Anmeldung benötigt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Marktstammdatenregister und welchen Sinn hat es?

Das Marktstammdatenregister, auch bekannt als MaStR, ist eine deutsche Datenbank, die die Bundesnetzagentur seit dem 31. Januar 2019 für alle Strom- und Gasmarktdaten führt. Dazu gehören Stammdaten von Stromerzeugungsanlagen, Stromspeicher sowie Informationen über Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energieversorger.

Das zentrale Register hat die Möglichkeit, die Datenqualität für zahlreiche Prozesse in der Energiewirtschaft zu standardisieren, zu vereinfachen oder sogar ganz abzuschaffen. Das wiederum würde sowohl die Bürger/innen als auch die Unternehmen von ihren vielfältigen Meldepflichten entlasten. Das MaStR kombiniert das bisherige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur. Die Funktion der Portale wird vollständig vom MaStR übernommen.

Was ist im Marktstammdatenregister ersichtlich?

Das Marktstammdatenregister ist eine umfassende Datenbank aller netzgekoppelten PV-Anlagen, Batteriespeichersysteme, Stromerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerke in Deutschland. Es enthält wichtige Informationen wie die Größe, den Standort und den Typ der Anlage. Diese Informationen werden von der Bundesnetzagentur genutzt, um den Energiemarkt zu steuern und sicherzustellen, dass sich alle an die Regeln halten.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister eintragen?

Nicht nur Marktakteure von Strom- und Gasnetzen sind verpflichtet, sich im Marktstammdatenregister zu registrieren, sondern auch Eigentümer von privaten Anlagen, wenn ihre Gebäude an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.

Solar-, KWK- und Notstromanlagen müssen auf die gleiche Weise registriert werden wie andere konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die Netzbetreiber und die Strom-/Gashändler registrieren.

Wie melde ich mich im Marktstammdatenregister an?

Die Registrierung deiner PV-Anlage ist kostenlos und kann online vorgenommen werden. Der Betreiber muss sich auf dem Portal des Marktstammdatenregisters registrieren. Danach kann er eine andere Person bevollmächtigen, die Registrierung durchzuführen – zum Beispiel ein Familienmitglied oder den Installateur der Solaranlage.

Welche Daten werden für das Marktstammdatenregister benötigt?

Das Marktstammdatenregister enthält nur Informationen, die sich nicht häufig ändern, wie z.B. Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform usw. Transaktionsdaten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden, können nicht in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Beispiele für diese Art von Informationen sind produzierte Strommengen und Speicherstände.


Ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister verpflichtend?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen verpflichtend. Dazu gehören sowohl Solar-, KWK- und Notstromanlagen als auch konventionelle Kraftwerke. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Strom-/Gashändler müssen sich alle im Marktstammdatenregister registrieren.

Für welche Solaranlagen besteht keine Registrierungspflicht?

Laut dem Marktstammdatenregister gibt es Solaranlagen, die nicht angemeldet werden müssen. Dazu gehören Solaranlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden und nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, sogenannte Inselanlagen.

Was passiert wenn ich meine PV-Anlage nicht anmelde?

Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld belegt werden und verliert die Vergütung, die es für Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt. Die folgenden Fristen müssen eingehalten werden:

  • Alle EEG-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert werden.
  • EEG-Anlagen, die am oder nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen werden. Einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage müssen Sie sie anmelden.
  • Wenn deine EEG-Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 registriert wurde, musst du nur die fehlenden Daten im Webportal ergänzen.

Welche Fristen gibt es für Bestandsanlagen und neue Anlagen?

Wenn Sie ihre Vergütungen für erneuerbare Energien oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge erhalten wollen, müssen Sie die in der Verordnung festgelegten Registrierungsfristen einhalten. Das Datum der Inbetriebnahme spielt dabei die wichtigste Rolle.

  • Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb genommen wurden, gilt in der Regel eine Zweijahresfrist ab dem Start des Webportals, d.h. ab dem 31.1.2019.
  • Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung. 

Welche gesetzliche Regelung gibt es zum Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Marktstammdatenregisterverordnung als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Das sind z.B. Solaranlagen mit einer Leistung unter 30 kWp.

Der Aufbau des Registers basiert auf der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), die am 1. Juli 2017 in Kraft trat und zuletzt im Januar 2020 aktualisiert wurde.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

Die Eintragung in das deutsche Marktstammdatenregister ist kostenlos. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Unternehmen eine gültige Gewerbeanmeldung in Deutschland haben.

Muss ein Batteriespeicher zusätzlich registriert werden?

Ja. Jedes stromerzeugende System, einschließlich eines Batteriespeichersystems, muss separat angemeldet werden.

Welche Frist gilt für Batteriespeicher?

Für neue Speicher gilt auch die Ein-Monats-Frist. Bestehende Batteriespeicher mussten bis zum 31. Januar 2021 zur Vermeidung von Kürzungen der EEG-Förderzahlungen registriert werden.