- Die Einspeisevergütung fördert die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, indem ein fester Preis für den aus diesen Quellen erzeugten Strom garantiert wird.
- Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen liegt seit einigen Jahren bereits deutlich unter den aktuellen Strompreisen.
- Mit dem EEG 2023 wird die 70 Prozent-Kappungsregelung jedoch für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt außer Kraft gesetzt und die Vergütungssätze für Volleinspeiser & Eigenverbrauchsanlagen werden erhöht.
Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland eine Einspeisevergütung, die die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, wie Sonne und Wind fördern soll. Deutschland ist im Bereich der erneuerbaren Energien weltweit führend und generiert mittlerweile rund 48 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Strompreis, der Menge der Einspeisung und regionalen Unterschieden. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Einspeisevergütung 2022, einschließlich Informationen über Preise, Obergrenzen und Mengen sowie Alternativen zur Stromeinspeisung.
Inhaltsverzeichnis
Was die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein politischer Mechanismus, der die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser fördern soll. Dies geschieht, indem ein fester Preis für den aus diesen Quellen erzeugten Strom über einen bestimmten Zeitraum garantiert wird. Alle Informationen über die Förderungen von Photovoltaikanlagen finden Sie hier.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist das wichtigste Gesetz zur Regelung der Einspeisevergütung in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und seitdem mehrfach geändert. Das Gesetz legt die Regeln und Vorschriften für die Einspeisevergütung fest, z. B. den Preis, der für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden muss, die Menge, die erzeugt werden darf, und die Regionen, in denen sie verfügbar ist.
Die Einspeisevergütung wird vom Stromverbraucher bezahlt, nicht vom Erzeuger der erneuerbaren Energie. Die Einspeisevergütung wird auf die Stromrechnung aufgeschlagen, die der Verbraucher von seinem Versorgungsunternehmen erhält.
Wie bestimmt sich die Höhe de Einspeisevergütung?
Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wird monatlich angepasst, basierend auf der Anzahl der in den Vormonaten installierten Photovoltaikanlagen. Wenn mehr Anlagen installiert werden, sinkt die Einspeisevergütung – und damit auch der Betrag pro Kilowattstunde, den Hausbesitzer für den ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten.
Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen liegt seit einigen Jahren bereits deutlich unter den aktuellen Strompreisen. Diese neue Entwicklung bedeutet, dass sich die Installation einer Photovoltaikanlage zum Einspeisen von Solarstrom nicht mehr lohnt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2022?
Seit dem 30. Juli 2022 beträgt die aktuelle Einspeisevergütung 8,6 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen kleiner als 10 kWp. Für größere Anlagen (kleiner als 40 kWp) beträgt die derzeitige Einspeisevergütung 7,5 Cent pro kWh. Für Anlagen, die größer als 40 kWp sind, erhalten sie 6,2 Cent pro kWh; allerdings gibt es einen separaten leistungsabhängigen Zuschlag, wenn sie sich für die volle Nutzung der Netzanlagen entscheiden.
Die Einspeisevergütung war in der Vergangenheit viel höher. Die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage mit weniger als 10 kWp betrug 2012 19,5 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Anlagen lag der Einspeisetarif bei 17 Cent pro kWh.
Was ändert sich für Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2023?
Die Einspeisevergütung nach dem EEG sieht für Anlagen vor, dass Betreiber, die eine Einspeisevergütung erhalten, nur 70 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen nutzen dürfen. Mit dieser Kappungsregelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Stromnetz stabil bleibt. Für einen Betreiber mit einer PV-Anlage bedeutet das, dass er nicht so viel Solarstrom erzeugen darf, wie er eigentlich könnte. Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher haben, speisen viel weniger solar erzeugten Strom ins Netz ein, sodass die 70-Prozent-Regelung nicht mehr relevant ist. Außerdem können Anlagenbetreiber eine Stromcloud nutzen, um den Photovoltaik-Strom selbst zu verbrauchen. Die 70-Prozent-Regelung des EEG dient dazu, die Stabilität des Stromnetzes zu erhalten.
Mit dem EEG 2023 wird die 70 Prozent-Kappungsregelung jedoch für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt außer Kraft gesetzt, um die Nutzung und Installation von Photovoltaikanlagen attraktiver zu gestalten und zu fördern. Diese Änderung gilt für Anlagen, die ab Januar 2023 in Betrieb gehen.
Was ändert sich mit dem EEG 2023 für Volleinspeiser & Eigenverbrauchsanlagen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Bau- und Betriebskosten von Photovoltaikanlagen attraktiver zu gestalten, um deren Ausbau zu fördern.
Eine Volleinspeiseanlage bedeutet, dass der erzeugte Solarstrom gegen eine Vergütung vollständig in das Stromnetz eingespeist wird. Eine Eigenverbrauchsanlage nutzt den Solarstrom im Haushalt und spart so Stromkosten.
Für Photovoltaikanlagen deren Strom nicht zur Eigenversorgung genutzt wird (Volleinspeisung), gelten folgende Vergütungssätze:
- 13,4 Ct. bis 10 kWp
- 11,3 Ct. bis 100 kWp
- 9,4 Ct. bis 400 kWp
- 8,1 Ct. bis 1000 kWp / 1 Megawatt
Für Eigenverbrauchsanlagen gelten folgende Vergütungssätze:
- 8,2 Ct. bis 10 kWp
- 7,1 Ct. bis 40 kWp
- 5,8 Ct. bis 100 kWp
Eine 15-kWp-Anlage mit Eigenverbrauch würde zum Beispiel 8,2 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp und 7,1 Cent pro kWh für die restlichen 5 kWp erhalten. Der durchschnittliche Tarif würde 7,8 Cent pro kWh betragen.
Lohnt sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung noch?
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 31,89 Cent pro kWh ist es heute sinnvoller denn je, in eine Photovoltaikanlage zu investieren und Solarstrom als Hauptenergiequelle zu nutzen.
Somit ist eine Photovoltaikanlage auch bei sinkender Einspeisevergütung aus wirtschaftlicher Sicht und nicht zuletzt zu Gunsten der Umwelt sinnvoll und durchaus zu empfehlen.
Welche Alternativen zur Einspeisung von Strom gibt es?
Die folgenden Methoden können genutzt werden, um den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom zu verbrauchen:
- Eigenverbrauch: Der Solarstrom wird direkt im Haushalt genutzt.
- Batteriespeicher: Der Solarstrom wird in Batterien gespeichert und nach Bedarf genutzt.
- Strom zum Heizen: Die Wärmepumpe nutzt den Solarstrom, um Wärme zu erzeugen.
Häufig gestellte Fragen
Der aktuelle Einspeisetarif beträgt 8,6 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen unter 10 kWp. Für größere Anlagen beträgt die derzeitige Einspeisevergütung 7,5 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Für Anlagen, die größer als 40 kWp sind, erhalten sie jedoch 6,2 Cent pro kWh.
Ja, Photovoltaikanlagen werden auch im Jahr 2023 noch subventioniert. Die Obergrenze von 70 % für PV-Anlagen wird abgeschafft, was bedeutet, dass ab 2023 maximal Strom erzeugt werden kann.
Die 70-Prozent-Regel bedeutet, dass nur maximal 70 Prozent des von Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms in das Stromnetz eingespeist werden dürfen. Die anderen 30 Prozent müssen für den Eigenverbrauch genutzt werden
Die höchste Einspeisevergütung, die jemals gezahlt wurde, betrug 52,1 Cent pro kWh im Jahr 2010. Seitdem wurde die Einspeisevergütung schrittweise gesenkt und wird dies auch in Zukunft tun.