Die Steuererklärung ist für die meisten Menschen eine lästige Pflicht, die jedes Jahr auf sich nimmt. Doch auch wenn es nicht immer angenehm ist, so ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen und seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Aber bis wann muss man eigentlich die Steuererklärung 2022 abgeben und welche Fristen sind hierbei relevant? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Steuererklärung und deren Abgabefristen.

Fristenverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie

Eigentlich wäre die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 der 31. Juli 2023. Allerdings gibt es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie und einer Flut an Grundsteuererklärungen eine Verlängerung der Frist. Da der zunächst geplante Termin am 30. September auf einen Samstag fällt, ist nun der endgültige Termin für die Abgabe der Steuererklärung der 2. Oktober 2023. Es ist wichtig, sich diesen Termin gut zu merken und frühzeitig mit der Steuererklärung zu beginnen, um eventuellen Stress und Fehler zu vermeiden.

Fristverlängerung bei Krankheit, Umzug oder anderen Gründen

Es kann immer einmal vorkommen, dass man aus diversen Gründen, wie zum Beispiel Krankheit oder Umzug, nicht in der Lage ist, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies kann entweder schriftlich, telefonisch oder direkt bei der elektronischen Steuererklärung, kurz ELSTER, erfolgen. Bei einer begründeten Fristverlängerung ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt melden und den entsprechenden Antrag stellen.

Verlängerte Frist bei Unterstützung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wer sich bei der Anfertigung seiner Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, kann eine verlängerte Frist zur Abgabe bis zum 31. Juli 2024 in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist besonders hilfreich für diejenigen, die sich bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung nicht sicher sind oder aufgrund von Komplexität der Steuerangelegenheiten professionelle Hilfe benötigen.

Verspätungszuschlag und weitere Sanktionen bei Nichteinhaltung der Abgabefrist

Wer es dennoch versäumt, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Für jeden angefangenen Monat, den man seine Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt man einen Verspätungszuschlag von 0,25% der festgelegten Steuer. Dabei ist der Mindestbetrag 25 € bis maximal 25.000 € pro Monat.

Bei wiederholter Nicht-Einhaltung der Fristen können zudem auch Zinsen und Zwangsgelder fällig werden. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und bei Problemen oder Unsicherheiten rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung

Die Abgabe der Steuererklärung 2022 ist bis zum 2. Oktober 2023 möglich. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Fristen verlängert, um den Steuerpflichtigen mehr Zeit zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Fristverlängerung kann bei Krankheit, Umzug oder anderen Gründen beantragt werden. Wer sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat sogar bis zum 31. Juli 2024 Zeit, seine Steuererklärung abzugeben. Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen und weiteren Sanktionen sollte man jedoch darauf achten, die Steuererklärung rechtzeitig und korrekt einzureichen.


Hintergrundinformationen

Gründe für die Verlängerung der Abgabefrist

Die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 wurde primär aufgrund der Corona-Pandemie und der Flut an Grundsteuererklärungen beschlossen. Diese zusätzliche Belastung der Finanzämter führte dazu, dass die Bearbeitung der Steuererklärungen in vielen Fällen mehr Zeit in Anspruch nahm. Die Verlängerung der Frist bietet den Steuerpflichtigen mehr Zeit, um ihre Steuererklärungen vorzubereiten und abzugeben, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem ermöglicht es den Finanzämtern, sich besser auf die zusätzliche Arbeitslast einzustellen und die Bearbeitung der Steuererklärungen effizienter zu gestalten.

Wann ist eine Fristverlängerung sinnvoll?

Eine Fristverlängerung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein und gewährt werden. Beispiele dafür sind Krankheit, Umzug, Arbeitsunfähigkeit, familiäre Gründe (z. B. Geburt eines Kindes, Todesfall), aber auch Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen wie Belege oder Steuerbescheinigungen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um eine Fristverlängerung zu beantragen. Hierbei ist es wichtig, die Gründe für die Beantragung glaubhaft darzulegen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen.

Warum sollte man sich Hilfe bei der Steuererklärung holen?

Die Steuergesetze in Deutschland sind komplex und bieten viele Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Steuerlast durch diverse Freibeträge, Absetzbeträge und Steuerermäßigungen. Eine professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Zudem haben diejenigen, die sich Hilfe bei der Erstellung ihrer Steuererklärung holen, eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Juli des übernächsten Jahres. Dies bietet die Möglichkeit, sich ausführlicher und in Ruhe mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und mögliche Steueroptimierungen zu identifizieren. Überdies übernehmen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine in der Regel auch die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die Einspruchs- und Klageverfahren, falls es zu Unstimmigkeiten in der Steuererklärung kommen sollte.


Fragen & Antworten

Muss ich meine Steuererklärung elektronisch abgeben, oder kann ich sie auch auf Papier einreichen?

Grundsätzlich müssen Steuererklärungen seit dem Jahr 2018 elektronisch über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie z. B. bestimmte Steuerformulare, die weiterhin in Papierform eingereicht werden können. Falls Sie Unsicherheiten bezüglich der elektronischen Abgabe haben, können Sie sich an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag und wie berechnet sich dieser?

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25% der festgelegten Steuer. Der Mindestbetrag liegt bei 25 € und die maximale Höhe des Zuschlags bei 25.000 € pro Monat. Dieser Zuschlag wird jedoch erst ab dem zweiten Monat nach Ablauf der verlängerten Frist berechnet, wenn das Finanzamt keine Ermahnung oder Mahnung ausgesprochen hat.

Welche Unterlagen benötige ich für meine Steuererklärung?

Die erforderlichen Unterlagen für die Steuererklärung variieren je nach individueller Situation und Einkunftsarten. Häufig benötigte Dokumente sind jedoch Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheinigungen über Kapitalerträge, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Spenden, Belege zu haushaltsnahen Dienstleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Eine vollständige Liste aller möglicherweise benötigten Unterlagen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen oder bei der zuständigen Steuerberatung.


Bis wann wird die Steuererklärung 2022 fällig?


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